172. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Burkina Faso am 6. Oktober 2017 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde (BGBl. III Nr. 124/2004, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 81/2017) hinterlegt.
Drozda
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