124. Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
- 2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG sind die arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 25. September 2003 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 18 Abs. 2 für Österreich mit 25. Oktober 2003 in Kraft getreten.
Ägypten
Jamaika
Kamerun
Kroatien
Niederlande
Nigeria
Oman
Slowakei
Spanien
Tschechische Republik
Vereinigtes Königreich
[Deutscher Vertragstext/Übersetzung siehe Anlagen]
[Englischer Vertragstext siehe Anlagen]
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert, angenommen oder sind ihm beigetreten:
Anlage 1
Anlage 2
Schüssel
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