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BGBl III 124/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

124. Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde
(NR: GP XXII RV 62 AB 154 S. 28. BR: AB 6834 S. 700.)

124. Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
  1. 2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG sind die arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

    Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 25. September 2003 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 18 Abs. 2 für Österreich mit 25. Oktober 2003 in Kraft getreten.

    Ägypten

    Jamaika

    Kamerun

    Kroatien

    Niederlande

    Nigeria

    Oman

    Slowakei

    Spanien

    Tschechische Republik

    Vereinigtes Königreich

[Deutscher Vertragstext/Übersetzung siehe Anlagen]

[Englischer Vertragstext siehe Anlagen]

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert, angenommen oder sind ihm beigetreten:

Anlage 1

deutsches Protokoll 

Anlage 2

englisches Protokoll 

Schüssel

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