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BGBl III 171/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

171. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

171. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Ratifikations-, Annahme- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (BGBl. III Nr. 47/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 196/2015) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations-, Annahme- bzw. Beitrittsurkunde:

Belize11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.14].

12. Dezember 2016

Bhutan

21. September 2016

Heiliger Stuhl11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.14].

19. September 2016

Japan

11. Juli 2017

Niue

3. Oktober 2017

Palästina

2. April 2014

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Palästina am 4. Juni 2014 Notifikationen11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.14]. nach Art. 6 Abs. 3 sowie nach Art. 46 Abs. 13 und 14 des Übereinkommens vorgenommen.

Drozda

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