138. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Niederlande1 am 24. August 2017 gemäß Art. 20 Abs. 5 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 34/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 60/2017) den hinsichtlich Arubas erklärten Vorbehalt2 für weitere drei Jahre ab 1. Mai 2018 erneuert.
Drozda
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