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BGBl III 137/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

137. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen I, II und III

137. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen I, II und III

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Afghanistan am 9. August 2017 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen I, II und III (BGBl. Nr. 464/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 59/2017) hinterlegt und anlässlich dessen notifiziert, durch die Protokolle I und III des Übereinkommens gebunden zu sein.

Drozda

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