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BGBl III 138/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

138. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

138. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Niederlande11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 83/2013 idF BGBl. III Nr. 118/2016. am 24. August 2017 gemäß Art. 20 Abs. 5 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 34/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 60/2017) den hinsichtlich Arubas erklärten Vorbehalt22 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 196]. für weitere drei Jahre ab 1. Mai 2018 erneuert.

Drozda

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