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BGBl II 431/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

431. Bekanntmachung: Änderung der Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen, an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen und der Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen

431. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen, an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen und die Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen geändert werden

Artikel 1

Änderung der Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen, an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht, BGBl. II Nr. 571/2003, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 296/2016, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Ziffer 4 wird nach dem Klammerausdruck „(Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen)“ die Wendung „in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003“ eingefügt.

2. In § 2 wird nach Ziffer 6 folgende Ziffer 7 angefügt:

  1. „7. Anlage 4 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 431/2016 tritt hinsichtlich der 1. Klassen mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle des in der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in Anlage 4 bekannt gemachten Lehrplans für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen.“

3. Die einen Bestandteil dieser Bekanntmachung bildende Anlage 4 tritt an die Stelle der entsprechenden Anlage 4.

Artikel 2

Änderung der Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen, Anlage A der Verordnung BGBl. Nr. 430/1976, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung
BGBl. II Nr. 277/2016, wird wie folgt geändert:

In Anlage A (Allgemeines Bildungsziel, Allgemeine Didaktische Grundsätze und gemeinsame Unterrichtsgegenstände der Berufsschulen) Abschnitt II (Stundenausmaß und Lehrpläne für den Religionsunterricht) Unterabschnitt B (Lehrpläne) lautet lit. a (Katholischer Religionsunterricht) samt Überschrift:

  1. „a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.“

Anlage 1

Anlage 1 

Hammerschmid

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