430. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:
Die Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen, BGBl. II Nr. 75/2016, wird wie folgt geändert:
Die §§ 2 und 3 werden durch folgenden § 2 ersetzt:
„§ 2. Diese Bekanntmachung und die Anlagen 1 und 2 dieser Bekanntmachung treten mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 an die Stelle der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 89/1984, in der Fassung der Bekanntmachungen BGBl. Nr. 104/1990 und BGBl. II Nr. 226/2006, sowie der Anlagen 1, 1a, 1b, 2 und 3 dieser Bekanntmachung.“
Hammerschmid
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