75. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:
§ 1. Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
| Anlage 1 |
| Anlage 2 |
§ 2. Der in § 1 Z 1 und Anlage 1 enthaltene Lehrplan tritt hinsichtlich der 5. Klassen mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle der Lehrpläne gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 und den Anlagen 1, 1a und 1b sowie gemäß § 3 und Anlage 3 der Bekanntmachung BGBl. Nr. 89/1984 in der Fassung der Bekanntmachungen BGBl. Nr. 104/1990 und BGBl. II Nr. 226/2006.
§ 3. Der in § 1 Z 2 und Anlage 2 enthaltene Lehrplan tritt mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 an die Stelle des Lehrplans gemäß § 2 und Anlage 2 der Bekanntmachung BGBl. Nr. 89/1984 in der Fassung der Bekanntmachungen BGBl. Nr. 104/1990 und BGBl. II Nr. 226/2006.
Anlage 1
Anlage 2
Heinisch-Hosek
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