125. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Gleisbautechnik-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 7, 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2015, wird verordnet:
Die Gleisbautechnik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 180/2012, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2. § 1 Abs. 2 entfällt. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung „(2)“.
3. § 13 entfällt. Der bisherige § 14 erhält die Bezeichnung „§ 13.“.
4. Die Bestimmungen der Ziffern 1 bis 3 treten mit 1. Juni 2016 in Kraft.
Mitterlehner
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