100. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Saudi-Arabien am 12. Mai 2016 seine Beitrittsurkunde zu dem in Wien am 8. November 1968 abgeschlossenen Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl. Nr. 289/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 16/2016) hinterlegt und anlässlich dessen gemäß Art. 54 Abs. 1 des Übereinkommens erklärt, sich durch Art. 52 des Übereinkommens nicht gebunden zu erachten.
Das Übereinkommen tritt für Saudi-Arabien gemäß seinem Art. 47 Abs. 2 mit 12. Mai 2017 in Kraft.
Drozda
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