101. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen I, II und III
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Côte d‘Ivoire am 25. Mai 2016 seine Annahmeurkunde zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen I, II und III (BGBl. Nr. 464/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 63/2016) hinterlegt und anlässlich dessen notifiziert, durch das Protokoll II des Übereinkommens gebunden zu sein.
Drozda
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