99. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Dänemark am 22. April 2016 den Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. Nr. 512/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 25/2013) auf Grönland ausgedehnt und gleichzeitig seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebene Erklärung1 betreffend den Ausschluss der territorialen Anwendung auf Grönland zurückgezogen.
In Übereinstimmung mit Art. 43 Abs. 2 tritt das Übereinkommen für Grönland mit 1. Juli 2016 in Kraft.
Drozda
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