98. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 119/2015) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
Italien | 8. Oktober 2015 |
Sri Lanka | 25. Mai 2016 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Sri Lanka am 25. Mai 2016 eine Erklärung betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses gemäß Art. 32 des Übereinkommens abgegeben.
Drozda
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