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BGBl III 98/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

98. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

98. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 119/2015) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Italien

8. Oktober 2015

Sri Lanka

25. Mai 2016

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Sri Lanka am 25. Mai 2016 eine Erklärung betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses gemäß Art. 32 des Übereinkommens abgegeben.

Drozda

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