457. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes geändert wird
457. „Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes geändert wird“
Auf Grund der §§ 4 bis 8, 10, 11, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und hinsichtlich des § 12 Abs. 1 zusätzlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes, BGBl. II Nr. 351/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 468/2010, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
2. In § 1 Z 2 wird die Wortfolge „für die Jahre 2011 bis 2015“ durch die Wortfolge „für die Jahre 2016 bis 2020“ ersetzt.
3. § 12 Abs. 2 lautet:
„(2) Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft leistet der Bundesanstalt für die Erstellung des nationalen Verbraucherpreisindizes und für die damit zusammenhängenden Erhebungen der Merkmale gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 jährlich einen Kostenersatz in der Höhe von 46.058 €. Dieser Betrag ist jährlich mit 2,5% zu valorisieren.“
Mitterlehner
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