42. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben nachstehende Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten (BGBl. III Nr. 124/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 75/2013) hinterlegt:
Ostermayer
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