75. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben nachstehende Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten (BGBl. III Nr. 124/2008) hinterlegt:
Faymann
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