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BGBl III 41/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

41. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

41. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption (BGBl. III Nr. 2/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 34/2015) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Portugal11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Zusatzprotokoll - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 191].

12. März 2015

Ungarn

27. Februar 2015

Ostermayer

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