3. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung der Wortfolge „in den letzten fünf Jahren“ in § 18 Abs. 1 und des § 18 Abs. 3 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 und § 65 Z 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85/1953, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Dezember 2013, G 74-75/2013-13, dem Bundeskanzler zugestellt am 15. Jänner 2014, zu Recht erkannt:
- „I. Die Wortfolge “in den letzten fünf Jahren“ in § 18 Abs. 1 und der § 18 Abs. 3 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609 idF BGBl. I Nr. 111/2010, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
- II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 in Kraft.
- III. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.“
Faymann
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