115. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend mit der das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen aktualisiert wird
Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, in Verbindung mit § 7 Abs. 3 der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 - MSV 2010, BGBl. II Nr. 282/2008, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 265/2010, wird kundgemacht:
- 1. Die Neufassung des Anhangs XIV der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen und der entsprechenden österreichischen Normen wird in der Anlage mit Stand 20. Oktober 2010 geregelt.
- 2. Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 7 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG und der Mitteilung der Kommission 2010/C 284/01 vom 20.10.2010 ergibt.
- 3. Die Kundmachung vom 24. August 2010, BGBl. II Nr. 265/2010, wird hiermit gegenstandslos.
Anlage 1
Mitterlehner
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