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BGBl II 105/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

105. Verordnung: Novelle zur Standard- und Muster-Verordnung 2004 - StMV 2004

105. Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Standard- und Muster-Verordnung 2004 - StMV 2004 geändert wird (Novelle zur StMV 2004)

Auf Grund des § 17 Abs. 2 Z 6 und des § 19 Abs. 3 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2009, wird verordnet:

Die Standard- und Muster-Verordnung 2004 - StMV 2004, BGBl. II Nr. 312, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 152/2010, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage 1 wird jeweils das Wort „Familienstand“, gleich in welcher grammatikalischen Form, durch das Wort „Personenstand“ in der richtigen grammatikalischen Form ersetzt.

2. In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA001 Rechnungswesen und Logistik“ in den Datenarten Nr. 02 und Nr. 40 jeweils der Klammerausdruck „(Titel, akad. Grad) “.

3. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA001 Rechnungswesen und Logistik“ in den Datenarten Nr. 33 und Nr. 70 jeweils der Klammerausdruck „ (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht)“ durch die Wortfolge „, Anrede/Geschlecht“ ersetzt.

4. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA001 Rechnungswesen und Logistik“ in den Datenarten Nr. 78, Nr. 84 und Nr. 92 jeweils die Wortfolge „(Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung“ durch die Wortfolge „oder Bezeichnung, Anrede/Geschlecht“ ersetzt.

5. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse“ unterhalb der Zeile mit der Ordnungsnummer 66 folgende Zeile angefügt:

„66a

Schwerarbeitszeiten

2“

6. In der Anlage 1 werden in der Standardanwendung „SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse“ unterhalb der Zeile mit der Ordnungsnummer 108 folgende Zeilen angefügt:

 

„109

Schwerarbeitszeiten

2

Bewerber:

110

Ordnungszahl(en)

---

 

111

Name (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

112

Geburtsdatum (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

113

Staatsbürgerschaft (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

114

Geschlecht (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

115

Anschrift (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

116

Telefonnummer (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

117

E-Mail-Adresse (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

118

Lichtbild (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

119

Ausbildungsdaten (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

120

Berufserfahrung und Lebenslauf (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

121

Angestrebte Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

122

Beginn der angestrebten Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

123

Sprachkenntnisse

---

 

124

Spezielle Berufserfordernisse

---

 

125

Testergebnisse

---“

7. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse“

- in den Datenarten Nr. 02 und Nr. 68 jeweils die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 03 die Wortfolge „frühere Familiennamen“ durch die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 69 die Wortfolge „Frühere Familiennamen“ durch die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt.

8. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse“ der Empfängerkreis 2:

„2

Sozialversicherungsträger (einschließlich Betriebskrankenkassen);“

9. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA003 Mitgliederverwaltung“ in den Datenarten Nr. 02, Nr. 18 und Nr. 29 jeweils die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

10. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände“ in den Datenarten Nr. 01, Nr. 20 und Nr. 50 jeweils die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

11. In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände“ in der Datenart Nr. 37 das Wort „Titel“ und der davorliegende Beistrich.

12. In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA005 Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts“ jeweils in den Datenarten Nr. 03, Nr. 08 und Nr. 34 der Klammerausdruck „(Titel, akad. Grad) “.

13. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 01:

„01

Name

1 - 5“

14. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 03:

„03

Wohnanschrift

1 - 5“

15. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 04:

„04

Geburtsdatum

1 - 5“

16. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 03:

„03

Name, Standesbezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation

1“

17. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 03:

„03

Name

1 - 13“

18. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ in der Datenart Nr. 04 die Wortfolge „frühere Vor- und Familiennamen/Geschlechtsname“ durch die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt.

19. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 06:

„06

Datum und Ort der Geburt

1 - 13“

20. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 12:

„12

Wohnanschrift

1 - 13“

21. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 22:

„22

Name

1 - 8, 11 - 13“

22. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 24:

„24

Datum und Ort der Geburt

1 - 8, 11 - 13“

23. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 30:

„30

Name

1 - 6, 11 - 13“

24. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 32:

„32

Datum und Ort der Geburt

1 - 6, 11 - 13“

25. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA010 Melderegister“ im Abschnitt „A. Lokales Melderegister“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 07:

„07

Frühere Namen (Namensteile)

1, 2, 4, 7, 10 - 19, 21“

26. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA010 Melderegister“ im Abschnitt „A. Lokales Melderegister“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 11:

„11

Personenstand

1, 4, 10, 11, 20, 21“

27. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA010 Melderegister“ im Abschnitt „A. Lokales Melderegister“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 45:

„45

Personenstand

1, 4, 10, 11, 20, 21“

28. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA010 Melderegister“ im Abschnitt „A. Lokales Melderegister“

- in den Datenarten Nr. 06 und Nr. 40 jeweils die Wortfolge „Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 61 die Wortfolge „Vorname(n) und Familienname(n), akademische(r) Grad(e)“ durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in den Datenarten Nr. 41 und Nr. 72 jeweils die Wortfolge „Familienname(n) vor der ersten Eheschließung“ durch die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt.

29. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA010 Melderegister“ im Abschnitt „B. Zentrales Melderegister“

- in den Datenarten Nr. 05, Nr. 32 und Nr. 69 jeweils die Wortfolge „Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 56 die Wortfolge „Vorname(n) und Familienname(n), akademische(r) Grad(e)“ durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in den Datenarten Nr. 06, Nr. 33 und Nr. 67 jeweils die Wortfolge „Familienname(n) vor der ersten Eheschließung“ durch die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt.

30. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 04:

„04

Name

1 - 9, 11, 12“

31. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 05:

„05

Geburtsjahr

1 - 9, 11, 12“

32. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 06:

„06

Geburtstag und -monat

1, 2, 6 - 9, 12“

33. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 08:

„08

Hauptwohnsitz (Wohnadresse)

1 - 9, 11, 12“

34. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 09:

„09

Früherer Hauptwohnsitz

6, 7, 12“

35. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 23:

„23

Name

1 - 7, 9, 10, 12“

36. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 24:

„24

Geburtsjahr

1 - 7, 9, 10, 12“

37. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 25:

„25

Geburtstag und -monat

1, 2, 6, 7, 9, 10, 12“

38. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 28:

„28

Früherer Hauptwohnsitz

6, 7, 12“

39. In der Anlage 1 lautet in der „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 29:

„29

Bezugsanschrift/Anknüpfungspunkt gemäß § 2a Abs. 1 oder 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973

1 - 7, 9, 10, 12“

40. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 40:

„40

Neuer Hauptwohnsitz

6, 7, 12“

41. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 04:

„04

Name

1 - 3“

42. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 05:

„05

Geburtsjahr

1 - 3“

43. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 06:

„06

Geburtstag und -monat

1 - 3“

44. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 08:

„08

Hauptwohnsitz (Wohnadresse)

1 - 3“

45. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 09:

„09

Früherer Hauptwohnsitz

1 - 3“

46. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 10:

„10

Bezugsanschrift/Anknüpfungspunkt gemäß § 2a Abs. 1 oder 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973 (nur bei Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland)

1 - 3“

47. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 21:

„21

Neuer Hauptwohnsitz

1 - 3“

48. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „C. Unionsbürgerevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 04:

„04

Name

1 - 7“

49. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „C. Unionsbürgerevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 05:

„05

Geburtsjahr

1 - 7“

50. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „C. Unionsbürgerevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 06:

„06

Geburtstag und -monat

1 - 4, 7“

51. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „C. Unionsbürgerevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 09:

„09

Hauptwohnsitz (Wohnanschrift)

1 - 7“

52. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „C. Unionsbürgerevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 10:

„10

Früherer Hauptwohnsitz in Österreich

1, 2, 7“

53. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „C. Unionsbürgerevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 19:

„19

Neuer Hauptwohnsitz

1, 2, 7“

54. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 04:

„04

Name

1 - 9“

55. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 06:

„06

Geburtsjahr

1 - 9“

56. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 07:

„07

Geburtstag und -monat

1 - 4, 8, 9“

57. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 09:

„09

Hauptwohnsitz (Anschrift)

1 - 9“

58. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 10:

„10

Bezugsanschrift/Anknüpfungspunkt gemäß § 4 Abs. 1 oder 2 EuWEG bei Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland

1 - 3, 8, 9“

59. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 11:

„11

Früherer Hauptwohnsitz

1, 8, 9“

60. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 24:

„24

Neuer Hauptwohnsitz

1, 8, 9“

61. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 04:

„04

Name

1 - 3“

62. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 06:

„06

Geburtsjahr

1 - 3“

63. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 07:

„07

Geburtstag und -monat

1 - 3“

64. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 09:

„09

Hauptwohnsitz (Anschrift)

1 - 3“

65. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 10:

„10

Bezugsanschrift/Anknüpfungspunkt gemäß § 4 Abs. 1 oder 2 EuWEG

1 - 3“

66. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 11:

„11

Früherer Hauptwohnsitz

1 - 3“

67. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 24:

„24

Neuer Hauptwohnsitz

1 - 3“

68. In der Anlage 1 lautet die Standardanwendung „SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger“ samt Überschrift:

„SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger

Zweck der Datenanwendung:

Verwendung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen vom Bund besoldeten Personen (wie z.B. von Beamten, Vertragsbediensteten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Abgeordneten und sonstigen Funktionären) sowie von Volontären und Zivildienern (jeweils ohne Entgeltbezug) durch die Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten; Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten über den Eintritt des Versicherungsfalles zum Zweck der Mitteilung an die Versicherungsanstalt; Verwendung und Evidenthaltung arbeitsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten der Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Bundesverwaltung entstanden sind, zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten;

Übermittlung von personenbezogenen Daten von öffentlich Bediensteten, sonstigen vom Bund besoldeten Personen und von Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Bundesverwaltung entstanden sind, zum Zweck der Veröffentlichung im Internet;

Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten von Bewerbern, wenn diese Daten vom Betroffenen angegeben wurden.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333; Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86; Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), BGBl. Nr. 305/1961; Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76; Gehaltsgesetz 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54; Pensionsgesetz 1965 (PG 1965), BGBl. Nr. 340; Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133; Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. I Nr. 31; Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972; Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955; Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967; BGBl. Nr. 440; Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400; Mutterschutzgesetz 1979 (MschG), BGBl. Nr. 221; Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144; Bezügebegrenzungs-BVG (BezBegrBVG), BGBl. I Nr. 64/1997; Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85; Teilpensionsgesetz, BGBl. I Nr. 138/1997; Bundespflegegeldgesetz (BPGG), BGBl. Nr. 110/1993; Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG), BGBl. I Nr. 70/1999; ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994; Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968; Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991; Militärbefugnisgesetz (MBG), BGBl. I Nr. 86/2000; E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004; Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), BGBl. Nr. 133/1967; Bundes-Personalvertretungs-Wahlordnung (PVWO), BGBl. Nr. 215/1967; Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970; Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974; Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974), BGBl. Nr. 319; Bundesrechenamtsgesetz, BGBl. Nr. 123/1978; Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996; Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG), BGBl. Nr. 326/1996; Post-Betriebsverfassungs-Wahlordnung (PBVWO), BGBl. II Nr. 147/1998; Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169; Arbeiterkammer-Wahlordnung (AKWO), BGBl. II Nr. 340/1998;

Zustimmung der Bewerber (§§ 8 Abs. 1 Z 2 und 9 Z 6 DSG 2000).

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personen­gruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfänger­kreise:

Bezug-/Entgelt-

 

Identifikation:

 

Empfänger;

01

Ordnungszahl(en)

1 - 27, 36

Volontäre und Zivildiener (jeweils ohne

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

11, 12, 19, 29, 35

Entgeltbezug):

03

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Geschäftsführende Bank (soweit eingerichtet)

1

 

04

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Sozialversicherung (SV)

4

 

05

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Steuern und Abgaben (SA)

5, 13

 

06

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

31

 

07

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des

Organwalters (§ 13 Abs. 1 E-GovG)

29, 30, 35

 

08

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

31

 

09

Name

1 - 21, 23 - 27, 29, 32, 34, 36

 

10

Frühere Namen (Namensteile)

4, 6, 7, 9, 12, 17, 19, 21, 24, 26, 27, 29

 

11

Geburtsdatum

3 - 12, 14, 15, 17 - 21, 22, 23, 24, 26, 29 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses), 31, 36

 

12

Geburtsort und -land

4, 6, 7, 9, 15, 17, 21, 24, 26, 29, 31

 

13

Staatsangehörigkeit

4, 6, 7, 9, 12, 15, 17, 21, 26, 29, 31

 

14

Geschlecht

4, 6, 7, 9, 11, 12, 17, 21, 24, 26, 29, 31, 34

 

15

Personenstand

4 - 7, 9, 11, 12, 21, 31

 

16

Anschrift

3 - 7, 9 - 12, 14, 17, 21, 24, 26, 29, 36

 

17

Wohnsitz

29 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde), 31

 

18

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen

Reisedokuments

29

 

19

Private Telefonnummer/Private E-Mail-Adresse (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

---

 

20

Name, Sozialversicherungsnummer des (Ehe- oder eingetragenen) Partners

4 - 7, 9, 11, 12, 21

 

21

Staatsangehörigkeit des (Ehe- oder eingetragenen) Partners

4 - 7, 9, 11, 12, 21

 

22

Name, Sozialversicherungsnummer bzw. Geburtsdatum der Kinder, Unterbringungsort des Kindes

4 - 7, 9, 11, 12, 21

 

23

Erwerbsminderung (Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Bescheinigungen, Leistungsbezug)

6, 7, 9, 12, 14, 15, 21

 

24

Gesetzlicher Vertreter, Sachwalter

---

    
  

Dienstkarte:

 
 

25

Dienst- bzw. Personalnummer

22, 23, 35

 

26

Lichtbild des Betroffenen

22, 23, 25

 

27

Gültigkeit der Dienstkarte

22, 23

 

28

Anlass und Datum der Ausfertigung der Dienstkarte oder des Lichtbildes

---

 

29

(Eingescanntes Bild der) Unterschrift

---

 

30

Zutrittsberechtigung zu Gebäuden und abgegrenzten Bereichen des Auftraggebers

---

 

31

Zahlungsfunktion in der Betriebsküche des Auftraggebers

---

    
  

Vorbildung:

 
 

32

Vorbildung

6, 7, 9, 12, 17, 21

    
  

Dienstliche Stellung:

 
 

33

Amtstitel und Verwendungs-/
Funktionsbezeichnung

6, 7 - 9, 12, 15 - 17, 21 - 26, 28, 34

 

34

Auszeichnungen (Berufstitel, Orden, Ehrenzeichen)

6 - 9, 12, 16, 17, 21, 23, 34

 

35

Vordienstzeiten

6, 7, 9, 12, 17, 21

 

36

Vorrückungsstichtag

6 - 9, 12, 17, 21

 

37

Urlaubsstichtag

6, 7, 9, 21

 

38

Basisdatum für Dienstjubiläum

6, 7, 9, 21

 

39

Beginn (Dienstantrittstag) und Ende des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion

4, 6 - 9, 11, 12, 14, 15, 21, 36

 

40

Art der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion

6, 7, 9, 11, 12, 18, 21

 

41

Daten zum Arbeitsvertrag (insbesondere Befristungen und Probezeit)

6, 7, 9, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 12, 18, 21

 

42

Daten der Beschäftigungsbewilligung

9, 18

 

43

Sonstige Laufbahndaten

6 - 9, 12, 17, 21

 

44

Art der Verwendung/der Funktion, Vollmachten und Vertretungen

1, 6 - 9, 12, 13, 15 - 21, 28

 

45

Dienstbehörde (Straße und Hausnummer, Adresse, Postleitzahl, Ort, Ländercode, Land, Verwaltungskennzeichen der zugeordneten Organisationseinheit), Personalstelle, Personalzuständigkeit

1 - 7, 8 (außer bei Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, durch deren Anführung im Personalverzeichnis militärische Geheimnisse verletzt werden könnten), 9 - 27, 31, 34

 

46

Weitere Dienstbehörden/Personalstellen

11, 19

 

47

Ort (Dienststelle) der Verwendung

1 - 26, 28, 34

 

48

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Rahmen der Funktion erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikations­techniken ergeben

1 - 7, 9 - 26, 28, 34

 

49

Arbeitsplatzkennzeichnung, Planstelle, Planstellenbereich

6, 7, 9, 12, 21

 

50

Arbeitsplatzwertigkeit

6, 7, 9, 12, 21

 

51

Leistungsfeststellung

6, 7, 9, 12, 17, 21

 

52

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß dem B-BSG, ASchG, Tuber­kulose­gesetz und ähnlichen Rechts­vorschriften

---

 

53

Sicherheitsüberprüfung Verlässlichkeitsprüfung

---

 

54

Nebentätigkeit

7, 12, 21, 24

 

55

Nebenbeschäftigung

7, 21, 24

    
  

Arbeitszeit:

 
 

56

Daten zur Arbeitszeit, „Arbeitszeitmodelle“ (Gleitzeitverwaltung, Zeitausgleich, Teilzeit)

6, 12, 31

 

57

Arbeitszeiterfassung

6

 

58

Krankenstände

4, 6, 7, 9, 12, 21

 

59

Krankenhausaufenthalt gemäß § 58 B-KUVG

33

 

60

Dienstfreistellungen (z.B. als politischer Funktionär, Gewerkschaftsfunktionär oder Personalvertreter)

6, 7, 9, 12, 21, 26

 

61

Unentschuldigte Abwesenheiten

6, 7, 9, 12, 21

 

62

Kuraufenthalte, Pflegefreistellungen, Erholungsurlaube

4, 6, 7, 9, 12, 21

 

63

Gründe sonstiger Abwesenheiten, wie insbesondere Karenzurlaube, Sonderurlaube, Dienstfreistellungen, Präsenz­dienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst

4, 6, 7, 9, 11, 12, 21, 26, 31

 

64

Voraussichtlicher Entbindungstermin

4, 7, 18

 

65

Dienstliche Aus- und Weiterbildung

6, 7, 9, 12, 17, 21

 

66

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen

---

 

67

Daten zu Dienstreisen

12, 19

 

68

Mutterschutz und Beschäftigungsverbot

---

    
  

Personalentwicklung:

 
 

69

Ausbildungsdaten

6, 7, 9, 12, 17, 21

    
  

Besoldungsrechtliche Stellung:

 
 

70

Sozialversicherungsnummer

3 - 7, 9 - 14, 19 - 21, 27, 36

 

71

Monatsbezug/Monatsentgelt

1 - 7, 9, 11, 12, 19 - 21, 24, 26

 

72

Bezugszettel(-daten), elektronischer Entgeltnachweis

1 - 3, 11, 12, 21

 

73

Änderungsgrund für Geldleistungen

12

 

74

Besoldungsrechtliche Einstufung

6 - 9, 12, 17, 21

 

75

Merkmale für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung (z.B. Sozialversicherungsträger, Überweisungsdaten, Krankenversicherungsdaten, Pensionsversicherungsdaten)

4, 6, 7, 10, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 21

 

76

Betriebliche Vorsorge:

 
  

BVK-Leitzahl

4, 5, 27

  

BV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

4, 5, 27

  

Beitragshöhe gemäß BMSVG (Gruppensumme)

4, 5, 27

  

Beginn und Ende der BV-Beitragszahlung (Stichtag)

4, 5, 27

  

Eingezahlter Betrag an BV

4, 5, 27

  

BV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von - bis)

4, 5, 27

  

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

27

  

Übertragungsbetrag an die BVK und Zahlungsmodus

27

  

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer

27

  

Abmeldegründe (z.B. Unterbrechung der Beitragszahlungen durch Karenzurlaub)

4, 27

 

77

Pensionskasse:

 
  

Vorsorgemodell und Bedienstetengruppe

11

  

Beitragsleistung (z.B. Beginn, Ende, Höhe, Arbeitgeberbeiträge, Höhe Eigenbeiträge)

11

  

Staatliche Prämienförderung (z.B. Antrag, Unterschriftsdatum)

11

  

Leistungsansprüche gegenüber der Pensionskasse (z.B. Beendigungsgrund, Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen)

11

 

78

Schwerarbeitszeiten

4

 

79

Merkmale für die Lohn­steuer­berechnung (z.B. Art der Steuerpflicht, Steuerfreibetrag)

4 - 7, 11, 21

 

80

Weitere Merkmale für die Bezugs­berechnung und Abrechnung (z.B. Beschäftigungs­aus­maß, Sonderzahlung, eventuell Kommunal­steuer, Kammerumlage)

4 - 7, 11 - 13, 21

 

81

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages, Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

1, 26

 

82

Forderungen an den Bezugsempfänger, Daten zur Pfändung und Exekution

3, 21

 

83

Lohnkonto (Lohnzettelwerte)

5, 21, 24

 

84

Bankverbindung

1, 6, 7, 11, 21

 

85

Personalkostenzuordnung (Buchungskreise und Kostenstelle)

12

 

86

Refundierungen (z.B. von ausgegliederten Rechtsträgern), Refundierungsträger

19

 

87

Bezugsvorschüsse

6, 19

 

88

Abzüge für Nutzung von Dienstgebereigentum (z.B. Dienstwohnung)

---

 

89

Daten zur Bezügebegrenzung (gemäß Teilpensionsgesetz; §§ 3, 6, 7 und 32 BPGG; §§ 4, 5, 8 BezBegrBVG)

24

    
  

Nebengebühren:

 
 

90

Nebengebühren und sonstige Geldleistungen (z.B. Reisegebühren, Jubiläumszuwendungen, Abfertigungen, Pflegegeld, Karenzgeld, Zeitkontingentabgeltungen, Kürzungen des Pflegegeldes wegen Krankenhausaufenthalt, Fahrtkostenzuschuss)

1, 2, 4, 6, 7, 9, 12, 19, 21

    
  

Sonstiges:

 
 

91

Sonstige persönlich zugewiesene Sachmittel und
-behelfe

---

 

92

Sonstige Daten zu dienstrechtlichen Verfahren

6

 

93

Sonstige Daten im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 (z.B. Art der Versicherung, Versicherungsanstalt, Polizzennummer, Bankverbindung der Versicherungsanstalt, Höhe der Zuwendung)

36 (soweit zum Zweck der Durchführung der Zuwendung für die Zukunftssicherung erforderlich)

 

94

Disziplinarangelegenheiten (z.B. rechtsfreundliche Vertretung, Disziplinarvorwurf, Mitarbeiterbeurteilung, Zeugen)

37 - 40

 

95

Kostenstellen- und Produktdaten (Leistungs- und Kostenrechnung)

6, 7

    

Bewerber:

96

Ordnungszahl(en)

21

 

97

Name (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

98

Geburtsdatum (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

99

Staatsbürgerschaft (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

100

Geschlecht (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

101

Anschrift (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

102

Telefonnummer (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

103

E-Mail-Adresse (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

104

Lichtbild (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

105

Ausbildungsdaten (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

106

Berufserfahrung und Lebenslauf (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

107

Angestrebte Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

108

Beginn der angestrebten Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

109

Sprachkenntnisse

21

 

110

Spezielle Berufserfordernisse

21

 

111

Testergebnisse

21

Empfängerkreise:

1

Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;

2

Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;

3

Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechts­verfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugs­vereinbarungen;

4

Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;

5

Finanzämter;

6

Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);

7

Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen, Dienstzuteilungen usw., Pensions­behörde bei Pensionsanfall und Ermittlung der Pensionsleistungen;

8

Beamtinnen und Beamte der Dienstelle gemäß § 9 BDG und Vertragsbedienstete der Personalstelle gemäß § 4b VBG sowie Personalvertreter der Dienststelle (gemäß § 9 Abs. 3 lit. i PVG) im Umfang des Personalverzeichnisses nach § 9 Abs. 3 BDG 1979;

9

Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts, insbesondere §§ 9, 10 und 10a PVG, vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des ArbVG, insbesondere §§ 89 und 98 ff., vorliegen;

10

Mitversicherte;

11

Pensionskassen;

12

Bundeskanzleramt in Ausübung der gesetzlichen Mitwirkungskompetenzen in Personalangelegenheiten gemäß § 280 BDG 1979, § 171 GehG und § 96 VBG;

13

Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);

14

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeitsmarktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß §§ 8 und 8a BEinstG (im Wege über das zuständige Bundesministerium);

15

Wahlausschüsse, insbesondere gemäß § 6 Abs. 1 PVWO, sowie Wahlvorstand gemäß § 14 BRWO 1974;

16

Personen, die gemäß § 7 Abs. 8 BMG in die Geschäftseinteilung Einsicht nehmen;

17

Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten beteiligt sind;

18

Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG;

19

Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z.B. Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;

20

Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z.B. die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 ÄrzteG 1998, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 AKWO);

21

Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (z.B. Begutachtungskommission gemäß § 9 Abs. 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85, Aufnahmekommission gemäß § 79 Abs. 3 AusG, Leistungsfeststellungskommission gemäß §§ 87 Abs. 3 und 88 BDG 1979 und Disziplinarbehörden gemäß §§ 96 ff. BDG 1979);

22

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat;

23

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat;

24

Rechnungshof z.B. gemäß Art. 1 § 8 BezBegrBVG;

25

Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;

26

Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

27

Betriebliche Vorsorgekasse gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMSVG;

28*

Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen;

29

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz;

30

Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, die Datenanwendungen im Portalverbund anbieten;

31

Bundesanstalt „Statistik Österreich“;

32

Betrauung mit einer Funktion (§§ 10 Abs. 2 und 15 Abs. 4 AusG, §§ 32 Abs. 7, 49 Abs. 9 und 180 Abs. 3 und 4 RStDG);

33

Versicherungsanstalt gemäß § 58 B-KUVG;

34

Veröffentlichung im Internet (gegebenenfalls im Wege des Bundeskanzleramts);

35

Bundeskanzleramt zur Aktualisierung interner elektronischer Verzeichnisdienste;

36

Versicherungsunternehmen auf Grund der Zustimmung des Betroffenen im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988;

37

Gerichte (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);

38

Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);

39

Disziplinaranwalt und -anwältin;

40

Disziplinarbehörden.“

69. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber“

- in der Datenart Nr. 01 „Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation“ durch die Wortfolge „Name, Standesbezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 17 die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung“ durch die Wortfolge „Name, Standesbezeichnung“ ersetzt;

- in den Datenarten Nr. 06 und Nr. 22 jeweils die Wortfolge „Familienname vor der ersten Eheschließung“ durch die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt.

70. In der Anlage 1 lautet die Standardanwendung „SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände“ samt Überschrift:

„SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände

Zweck der Datenanwendung:

Verwendung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden besoldeten Personen (wie z.B. von Beamten, Vertragsbediensteten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Landtagsabgeordneten, Gemeinderatsmitgliedern und sonstigen Funktionären) sowie von Volontären und Zivildienern (jeweils ohne Entgeltbezug) durch die Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck von Einzelpersonal­maßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten; Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten über den Eintritt des Versicherungsfalles zum Zweck der Mitteilung an die Versicherungsanstalt; Verwendung und Evidenthaltung arbeitsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personen­bezogener Daten der Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Aus­gliederung aus der Landes- oder Gemeindeverwaltung entstanden sind, zum Zweck von Einzel­personal­maßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten;

Übermittlung von personenbezogenen Daten von öffentlich Bediensteten, sonstigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden besoldeten Personen und von Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Landes- oder Gemeindeverwaltung entstanden sind, zum Zweck der Veröffentlichung im Internet;

Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten von Bewerbern, wenn diese Daten vom Betroffenen angegeben wurden.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen
(in der geltenden Fassung):

Landesrechtliche Vorschriften über Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht für Beamte einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Dienst- und Besoldungsrecht für Vertragsbedienstete einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Kranken- und Unfallfürsorge für Beamte und Landeslehrer, über Personalvertretungsrecht, über Bezüge von Mandataren und Funktionären und über dem Rechnungshof vergleichbare Kontrolleinrichtungen auf Landes- und Gemeindeebene;

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1984), BGBl. Nr. 302; Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 (LLDG 1985), BGBl. Nr. 296; Landesvertragslehrpersonengesetz (LLVG), BGBl. Nr. 244/1969; Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 (LVG), BGBl. Nr. 172; Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), BGBl. Nr. 133/1967; E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004; Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. I Nr. 31; Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955; Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967; Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400; Mutterschutzgesetz 1979 (MschG), BGBl. Nr. 221, und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften; Karenzurlaubsgeldgesetz, BGBl Nr. 359/1974, und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften; Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144; Bezügebegrenzungs-BVG (BezBegrBVG), BGBl. I Nr. 64/1997; Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970; Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974; Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974), BGBl. Nr. 319; Gehaltsgesetz 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54; Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86; Pensionskassengesetz (PKG), BGBl. Nr. 281/1990;

Zustimmung der Bewerber (§§ 8 Abs. 1 Z 2 und 9 Z 6 DSG 2000).

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personen­gruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfänger­kreise:

Bezug-/Entgelt-

 

Identifikation:

 

Empfänger;

0

Ordnungszahl

1 - 25, 29

Volontäre und Zivildiener (jeweils ohne

0

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

1 - 27

Entgeltbezug):

03

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Geschäftsführende Bank (soweit eingerichtet)

1

 

04

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Sozialversicherung (SV)

4

 

05

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Steuern und Abgaben (SA)

5, 12

 

06

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

28

 

07

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

28

 

08

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des

Organwalters (§ 13 Abs. 1 E-GovG)

27, 37

 

09

Name

1 - 19, 21 - 27, 29, 36

 

10

Frühere Namen (Namensteile)

4, 6, 7, 9, 15, 17, 19, 22, 24, 25, 27

 

11

Geburtsdatum

3 - 11, 13 - 19, 22, 24, 27 - 29

 

12

Geburtsort und -land

4, 6, 7, 9, 14, 15, 19, 22, 24, 27, 28

 

13

Staatsangehörigkeit

4, 6, 7, 9, 14, 15, 19, 24, 27, 28

 

14

Geschlecht

4, 6, 7, 9, 11, 15, 19, 22, 24, 27, 28, 36

 

15

Personenstand

4 - 7, 9, 11, 19, 27, 28

 

16

Anschrift

3 - 7, 9 - 11, 13, 15, 19, 21, 22, 24, 27, 29

 

17

Wohnsitz

27 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde), 28

 

18

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen

Reisedokuments

27

 

19

Private Telefonnummer/Private E-Mail-Adresse (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

---

 

20

Name, Sozialversicherungsnummer des (Ehe- oder eingetragenen) Partners

4 - 7, 9, 11, 19

 

21

Staatsangehörigkeit des (Ehe- oder eingetragenen) Partners

4 - 7, 9, 11, 19

 

22

Name, Sozialversicherungsnummer bzw. Geburtsdatum der Kinder, Unterbringungsort des Kindes

4 - 7, 9, 11, 19

 

23

Erwerbsminderung (Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Bescheinigungen, Leistungsbezug)

6, 7, 9, 13, 14, 19

 

24

Gesetzlicher Vertreter, Sachwalter

---

    
  

Dienstkarte:

 
 

25

Dienst- bzw. Personalnummer

20, 21

 

26

Lichtbild des Betroffenen

20, 21, 23

 

27

Gültigkeit der Dienstkarte

20, 21

 

28

Anlass und Datum der Ausfertigung der Dienstkarte oder des Lichtbildes

---

 

29

(Eingescanntes Bild der) Unterschrift

---

 

30

Zutrittsberechtigung zu Gebäuden und abgegrenzten Bereichen des Auftraggebers

---

 

31

Zahlungsfunktion in der Betriebsküche des Auftraggebers

---

    
  

Vorbildung:

 
 

32

Vorbildung

6, 7, 9, 15, 19

    
  

Dienstliche Stellung:

 
 

33

Amtstitel und Verwendungs-/Funktions­bezeichnung

6, 7, 9, 14, 15, 19 - 24, 26, 36

 

34

Auszeichnungen (Berufstitel, Orden, Ehren­zeichen)

6 - 9, 15, 19, 21, 36

 

35

Vordienstzeiten

6, 7, 9, 15, 19

 

36

Vorrückungsstichtag, Stichtag zur Erlangung der Dienstalterszulage

6 - 9, 15, 19

 

37

Urlaubsstichtag

6, 7, 9, 19

 

38

Basisdatum für Dienstjubiläum

6, 7, 9, 19

 

39

Beginn und Ende des Beschäftigungs­verhältnisses/der Funktion

4, 6 - 9, 11, 13, 14, 19, 29

 

40

Art der Beendigung des Beschäftigungs­verhältnisses/der Funktion

6, 7, 9, 11, 16, 19

 

41

Daten zum Arbeitsvertrag (insbesondere Befristungen und Probezeit)

6, 7, 9, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 13, 14, 19

 

42

Daten der Beschäftigungsbewilligung

9, 16

 

43

Sonstige Laufbahndaten

6 - 9, 15, 19

 

44

Art der Verwendung/der Funktion, Vollmachten und Vertretungen

1, 6 - 9, 12, 14 - 19, 26

 

45

Dienstbehörde (Straße und Hausnummer, Adresse, Postleitzahl, Ort, Ländercode, Land, Verwaltungskennzeichen der zugeordneten Organisationseinheit), Personalstelle, Personalzuständigkeit

1 - 26, 28, 36

 

46

Weitere Dienstbehörden/Personalstellen

11, 17

 

47

Ort (Dienststelle) der Verwendung

1 - 24, 26, 36

 

48

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Rahmen der Funktion erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikations­techniken ergeben

1 - 24, 26, 36

 

49

Arbeitsplatzkennzeichnung, Planstelle, Planstellenbereich

6, 7, 9, 19

 

50

Arbeitsplatzwertigkeit

6, 7, 9, 19

 

51

Leistungsfeststellung

6, 7, 9, 15, 19

 

52

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß dem B-BSG, ASchG, Tuberkulosegesetz und ähnlichen Rechts­vorschriften

---

 

53

Sicherheitsüberprüfung Verlässlichkeitsprüfung

---

 

54

Nebentätigkeit

7, 19, 22

 

55

Nebenbeschäftigung

7, 19, 22

    
  

Arbeitszeit:

 
 

56

Daten zur Arbeitszeit, „Arbeitszeitmodelle“ (Gleitzeitverwaltung, Zeitausgleich, Teilzeit)

6, 28

 

57

Arbeitszeiterfassung

6

 

58

Krankenstände

4, 6, 7, 9, 19

 

59

Krankenhausaufenthalt (z.B. gemäß § 58 B-KUVG)

30

 

60

Dienstfreistellungen (z.B. als politischer Funktionär, Gewerkschaftsfunktionär oder Personalvertreter)

6, 7, 9, 19, 24

 

61

Unentschuldigte Abwesenheiten

6, 7, 9, 19

 

62

Kuraufenthalte, Pflegefreistellungen, Erholungsurlaube

4, 6, 7, 9, 19

 

63

Gründe sonstiger Abwesenheiten, wie insbesondere Karenzurlaube, Sonderurlaube, Dienstfreistellungen, Präsenz­dienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst

4, 6, 7, 9, 11, 19, 24, 28

 

64

Voraussichtlicher Entbindungstermin

4, 7, 16

 

65

Dienstliche Aus- und Weiterbildung

6, 7, 9, 19

 

66

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen

---

 

67

Daten zu Dienstreisen

17

 

68

Mutterschutz und Beschäftigungsverbot

---

    
  

Personalentwicklung:

 
 

69

Ausbildungsdaten

6, 7, 9, 15, 17 - 19, 35

    
  

Besoldungsrechtliche Stellung:

 
 

70

Sozialversicherungsnummer

3 - 7, 9 - 13, 17 - 19, 25, 29, 35

 

71

Monatsbezug/Monatsentgelt

1 - 7, 9, 11, 18, 19, 22, 24

 

72

Bezugszettel(-daten), elektronischer Entgeltnachweis

1 - 3, 11, 19

 

73

Besoldungsrechtliche Einstufung

6, 7, 9, 15, 19

 

74

Merkmale für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung (z.B. Sozialversicherungsträger, Überweisungsdaten, Krankenversicherungsdaten, Pensionsversicherungsdaten)

4, 6, 7, 10, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 19

 

75

Betriebliche Vorsorge:

 
  

BVK-Leitzahl

4, 5, 25

  

BV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

4, 5, 25

  

Beitragshöhe gemäß BMSVG (Gruppensumme)

4, 5, 25

  

Beginn und Ende der BV-Beitragszahlung (Stichtag)

4, 5, 25

  

Eingezahlter Betrag an BV

4, 5, 25

  

BV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von - bis)

4, 5, 25

  

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

25

  

Übertragungsbetrag an die BVK und Zahlungsmodus

25

  

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer

25

  

Abmeldegründe (z.B. Unterbrechung der Beitragszahlungen durch Karenzurlaub)

4, 25

 

76

Pensionskasse:

 
  

Vorsorgemodell und Bedienstetengruppe

11

  

Beitragsleistung (z.B. Beginn, Ende, Höhe, Arbeitgeberbeiträge, Höhe Eigenbeiträge)

11

  

Staatliche Prämienförderung (z.B. Antrag, Unterschriftsdatum)

11

  

Leistungsansprüche gegenüber der Pensionskasse (z.B. Beendigungsgrund, Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen)

11

 

77

Schwerarbeitszeiten

4

 

78

Merkmale für die Lohn­steuer­berechnung (z.B. Art der Steuerpflicht, Steuerfreibetrag)

4 - 7, 11, 19

 

79

Weitere Merkmale für die Bezugs­berechnung und Abrechnung (z.B. Beschäftigungs­aus­maß, Sonderzahlung, eventuell Kommunal­steuer, Kammerumlage)

4 - 7, 11, 12, 19

 

80

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages, Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

1, 24

 

81

Forderungen an den Bezugsempfänger, Daten zur Pfändung und Exekution

3, 19

 

82

Lohnkonto (Lohnzettelwerte)

5, 19, 22

 

83

Bankverbindung

1, 6, 7, 11, 19

 

84

Personalkostenzuordnung (Buchungskreise und Kostenstelle)

---

 

85

Refundierungen (z.B. von ausgegliederten Rechtsträgern), Refundierungsträger

17

 

86

Bezugsvorschüsse

6, 17

 

87

Abzüge für Nutzung von Dienstgebereigentum (z.B. Dienstwohnung)

6, 17

 

88

Daten zur Bezügebegrenzung (gemäß Teilpensionsgesetz; §§ 3, 6, 7 und 32 BPGG; §§ 4, 5, 8 BezBegrBVG)

22

 

89

Pensionskonto öffentlich-rechtlicher Bediensteter (eingezahlte Beiträge, Teilgutschrift, Gesamtgutschrift)

---

    
  

Nebengebühren:

 
 

90

Nebengebühren und sonstige Geldleistungen (z.B. Reisegebühren, Jubiläumszuwendungen, Abfertigungen, Pflegegeld, Karenzgeld, Zeitkontingentabgeltungen, Kürzungen des Pflegegeldes wegen Krankenhausaufenthalt, Fahrtkostenzuschuss)

1, 2, 4, 6, 7, 9, 17, 19

    
  

Sonstiges:

 
 

91

Sonstige persönlich zugewiesene Sachmittel und
-behelfe

---

 

92

Sonstige Daten zu dienstrechtlichen Verfahren

6

 

93

Sonstige Daten im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 (z.B. Art der Versicherung, Versicherungsanstalt, Polizzennummer, Bankverbindung der Versicherungsanstalt, Höhe der Zuwendung)

29 (soweit zum Zweck der Durchführung der Zuwendung für die Zukunftssicherung erforderlich)

 

94

Disziplinarangelegenheiten (z.B. rechtsfreundliche Vertretung, Disziplinarvorwurf, Mitarbeiterbeurteilung, Zeugen)

31 - 34

 

95

Kostenstellen- und Produktdaten (Leistungs- und Kostenrechnung)

6, 7

    

Bewerber:

96

Ordnungszahl(en)

19

 

97

Name (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

98

Geburtsdatum (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

99

Staatsbürgerschaft (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

100

Geschlecht (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

101

Anschrift (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

102

Telefonnummer (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

103

E-Mail-Adresse (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

104

Lichtbild (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

105

Ausbildungsdaten (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

106

Berufserfahrung und Lebenslauf (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

107

Angestrebte Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

108

Beginn der angestrebten Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

109

Sprachkenntnisse

19

 

110

Spezielle Berufserfordernisse

19

 

111

Testergebnisse

19

Empfängerkreise:

1

Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;

2

Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;

3

Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechts­verfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;

4

Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;

5

Finanzämter;

6

Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);

7

Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen, Dienstzuteilungen usw., Pensions­behörde beim Eintritt in den Ruhestand;

8

Alle Beamten und Personalvertreter der Dienststelle im Umfang des Personalverzeichnisses;

9

Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere §§ 89 und 98 ff., vorliegen;

10

Mitversicherte;

11

Pensionskassen;

12

Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);

13

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeits­marktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß §§ 8 und 8a BEinstG;

14

Wahlausschüsse und Wahlvorstand gemäß § 14 der Betriebsrats-Wahlordnung 1974;

15

Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten beteiligt sind;

16

Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG oder vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften;

17

Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z.B. Neben­tätigkeits­vergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;

18

Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z.B. die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 des Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 der Arbeiterkammer-Wahlordnung, BGBl. II Nr. 340/1998);

19

Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetz­licher Anordnung mitzuwirken haben (z.B. Begutachtungskommission im Zusammenhang mit Aufnahmen und Bestellungen, Leistungsfeststellungskommission und Disziplinarbehörden);

20

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat;

21

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat;

22

Rechnungshof z.B. gemäß Art. 1 § 8 BezBegrBVG;

23

Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;

24

Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

25

Betriebliche Vorsorgekasse gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMSVG;

26*

Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen;

27

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz;

28

Bundesanstalt „Statistik Österreich“;

29

Versicherungsunternehmen auf Grund der Zustimmung des Betroffenen im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988;

30

Versicherungsanstalt gemäß § 58 B-KUVG;

31

Gerichte (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);

32

Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);

33

Disziplinaranwalt und -anwältin;

34

Disziplinarbehörden;

35

Gesetzliche Vertreter und Sachwalter;

36

Veröffentlichung im Internet;

37

Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, die Datenanwendungen im Portalverbund anbieten.“

71. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation“ in den Datenarten Nr. 04, Nr. 22, Nr. 27, Nr. 41 und Nr. 63 jeweils die Wortfolge „Vor-, Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

72. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation“ in den Datenarten Nr. 04, Nr. 14, und Nr. 25 jeweils die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

73. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland“ in den Datenarten Nr. 04, Nr. 28 und Nr. 38 jeweils die Wortfolge „Vor-, Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

74. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern und Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer“ in den Datenarten Nr. 01 und Nr. 07 jeweils die Wortfolge „Vor-, Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

75. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer“

- in den Datenarten Nr. 04 und Nr. 21 jeweils die Wortfolge „Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 14 die Wortfolge „Vor-, Familienname“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

76. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation“ in der Datenart Nr. 04 die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

77. In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke“ in den Datenarten Nr. 02 und Nr. 27 jeweils der Klammerausdruck „(Titel, akad. Grad) “.

78. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke“ in der Datenart Nr. 20 die Wortfolge „Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) bzw. Bezeichnung“ durch die Wortfolge „Name bzw. Bezeichnung, Anrede/Geschlecht“ ersetzt.

79. In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden“ in der Datenart Nr. 01 der Klammerausdruck „(akad. Grad) “.

80. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung“

- in der Datenart Nr. 02 die Wortfolge „Vor- und Familienname, frühere Namen, akad. Grad/Titel“ durch die Wortfolge „Namen, frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 43 die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

81. In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung“ der Empfängerkreis 1:

1*

Sozialversicherungsträger (einschließlich Betriebskrankenkassen) und sonstige Kostenträger im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf Grund von Gesetzen oder Sozialversicherungsabkommen;

82. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA025 Evidenzen der Schüler und Studierenden sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen“

- in den Datenarten Nr. 01, Nr. 48 und Nr. 74 die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad“ jeweils durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in den Datenarten Nr. 07, Nr. 54 und Nr. 80 die Wortfolge „Familienname vor der ersten Eheschließung“ durch jeweils die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt.

83. In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA029 Aktenverwaltung (Büroautomation)“ in den Datenarten Nr. 22, Nr. 23, Nr. 24, Nr. 45, Nr. 46 und Nr. 47 jeweils das Wort „Titel“ und der vorliegende Schrägstrich.

84. In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA030 Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate“ in den Datenarten Nr. 02 und Nr. 10 jeweils der Klammerausdruck „(Titel, akad. Grad) “.

85. In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA032 Videoüberwachung“ nach dem Abschnitt „E. Bebautes Privatgrundstück (samt Hauseingang und Garage)“ folgender Abschnitt angefügt:

„F. Ausländische Vertretungsbehörden und Internationale Organisationen

Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung des Einganges und des Zutrittsbereiches sowie der Fassade zum Zweck des Eigentumsschutzes und des Verantwortungsschutzes, der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach § 50a DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere das folgende Gesetz (in der geltenden Fassung) und das folgende Übereinkommen:

§§ 50a ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999; Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK), BGBl. Nr. 66/1966.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 50a Abs. 6 DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

F.1 Daten der Anwendung:

BetroffenePersonen­gruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 - 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Bereich aufhalten

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 - 4 (ausschließlich im Anlassfall)

 

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 - 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 - 4 (ausschließlich im Anlassfall)

aufgenommene Personen, welche im Anlassfall

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 - 4 (ausschließlich im Anlassfall)

identifiziert werden

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 - 4 (ausschließlich im Anlassfall)

 

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 - 4 (ausschließlich im Anlassfall)

 

08

Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 - 4 (ausschließlich im Anlassfall)

F.2 Empfängerkreise:

1

Sicherheitsbehörden (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß § 80 StPO iVm §§ 7 und 8 DSG 2000;

2

Staatsanwaltschaft (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß § 80 StPO iVm §§ 7 und 8 DSG 2000;

3

Gerichte (zur Beweismittellieferung in Strafrechts- bzw. Zivilrechtsangelegenheiten) gemäß StPO bzw. ABGB, ZPO iVm §§ 7 und 8 DSG 2000;

4

Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 Z 4, 8 Abs. 3 Z 4 und 5 DSG 2000.“

86. In der Anlage 2 entfällt in der Musteranwendung „MA001 Personentransport- und Hotelreservierung“ in den Datenarten Nr. 02 und Nr. 17 jeweils der Klammerausdruck „(Titel, akad. Grad)“.

87. In der Anlage 2 wird in der Musteranwendung „MA002 Zutrittskontrollsystem“ in der Datenart Nr. 03 die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

88. In der Anlage 2 entfällt in der Musteranwendung „MA003 KFZ-Zulassung durch beliehene Unternehmen“ in der Datenart Nr. 01 der Klammerausdruck „(akad. Grad)“.

89. In der Anlage 2 wird in der Musteranwendung „MA004 Teilnahme am Informationsverbundsystem www.fundamt.gv.at “ in den Datenarten Nr. 03 und Nr. 16 jeweils die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

90. In der Anlage 2 wird in der Musteranwendung „MA004 Teilnahme am Informationsverbundsystem www.fundamt.gv.at “ die Wortfolge „Betreiber: Bundesrechenzentrum IT Solutions GmbH.“ gestrichen.

91. In der Anlage 2 werden in der Musteranwendung „MA005 Teilnahme am Informationsverbundsystem FundInfo.at“ das Wort „Betreiber“ sowie der nachfolgende Doppelpunkt gestrichen.

92. In der Anlage 2 wird in der Musteranwendung „MA005 Teilnahme am Informationsverbundsystem FundInfo.at“ in den Datenarten Nr. 03 und Nr. 16 jeweils die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

Faymann

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