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BGBl II 457/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

457. Verordnung: Änderung der ÖPA-Flexibilisierungsverordnung

457. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel beim Österreichischen Patentamt (ÖPA-Flexibilisierungsverordnung) geändert wird

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 67/2010, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel beim Österreichischen Patentamt (ÖPA-Flexibilisierungsverordnung), BGBl. II Nr. 472/2004, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 22/2007, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 wird „2010“ durch „2012“ ersetzt.

2. Im § 11 Abs. 1 wird „2011“ durch „2013“ ersetzt.

3. § 16 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) §§ 2 und 11 Abs. 1, § 16, die Punkte 1.1, 1.2, 1.3, 3.1.a, 3.2.c bis f, 4 bis 6 des Projektprogrammes in der Anlage sowie die Anlage „Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes)“, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 457/2010 treten mit 1.1.2011 in Kraft.“

4. Punkt 1.1 der Anlage lautet:

  1. „1. 1 Sicherstellung und Weiterentwicklung eines im Sinne des gesetzlichen Auftrages sowie zur Unterstützung der Wirtschaft effektiven und modernen Schutzrechtssystems des geistigen Eigentums“

5. Punkt 1.2 der Anlage lautet:

  1. „1. 2 Umfassende eigenständige Wahrnehmung der gemeinschaftlichen und internationalen Angelegenheiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sowie optimale Positionierung des Österreichischen Patentamtes“

6. Punkt 1.3 der Anlage lautet:

  1. „1. 3 Steigerung des öffentlichen Bewusstseins für den gewerblichen Rechtsschutz („Patent Awareness“ etc.) im Sinne der Wirtschaft- und Kundenorientierung“

7. Die Punkte 1.4, 1.5 und 1.6 der Anlage werden gestrichen.

8. In Punkt 3.1.a der Anlage wird die Wortfolge „im Interesse der Anmelder und der Öffentlichkeit“ gestrichen.

9. Die Punkte 3.2.c, 3.2.e und 3.2.i der Anlage werden gestrichen. Die Punkte 3.2.d, 3.2.f, 3.2.g und 3.2.h erhalten die Bezeichnungen 3.2.c, 3.2.d, 3.2.e und 3.2.f.

10. Punkt 3.2.f der Anlage lautet:

  1. „3. 2.f Einhaltung der budgetären Zielsetzungen im Rahmen der Delegation der Entscheidungs-, Ergebnis- und Budgetverantwortung“

11. Punkt 4 der Anlage lautet:

4. Leistungskennzahlen

  1. 4. a. Prozentsatz erster Vorbescheid bei prioritätslosen Patentanmeldungen innerhalb bestimmter Zeit
  2. 4. b. Prozentsatz der Erledigung von Erfindungsanmeldungen innerhalb bestimmter Zeit
  3. 4. c. Durchschnittliche Verfahrensdauer Erfindungsschutzrechte
  4. 4. d. Durchschnittliche Verfahrensdauer nationale Markenanmeldungen bis Registrierung
  5. 4. e. Prozentsatz nationale Markenanmeldungen, deren Prüfungsverfahren innerhalb bestimmter Zeit in erster Instanz abgeschlossen ist
  6. 4. f. Prozentsatz nationale Markenanmeldungen mit Verfahrensdauer länger als bestimmte Zeit
  7. 4. g. Prozentsatz der offenen Beschwerden älter als bestimmte Zeitspanne
  8. 4. h. Prozentsatz der offenen Nichtigkeiten älter als bestimmte Zeitspanne
  9. 4. i. Prozentsatz der Erledigung aller Anfragen außerhalb eines konkreten Verfahrens innerhalb bestimmter Zeit

 

Leistungskennzahl

2009

2010

2011

2012

4.a.1.

Prozentsatz erster Vorbescheid bei prioritätslosen Patentanmeldungen innerhalb von 6 Monaten

24,9%

25%

25%

25%

4.a.2.

Prozentsatz erster Vorbescheid bei prioritätslosen Patentanmeldungen innerhalb von 10 Monaten

74,9%

75%

75%

75%

4.b.

Prozentsatz der Erledigung von Erfindungsanmeldungen innerhalb von 2 Jahren

70 %

70%

75%

75%

4.c.

Durchschnittliche Verfahrensdauer Erfindungsschutzrechte

16 Monate

15 Monate

15 Monate

15 Monate

4.d

Durchschnittliche Verfahrensdauer nationale Markenanmeldungen bis Registrierung

3 ½ Monate

3 Monate

3 Monate

3 Monate

4.e

Prozentsatz nationale Markenanmeldungen, deren Prüfungsverfahren innerhalb von 4 Monaten in erster Instanz abgeschlossen

68%

70%

65 %

70%

4.f

Prozentsatz nationale Markenanmeldungen mit Verfahrensdauer länger als 2 Jahre

1,8%

1,5%

1,5%

1,5%

4.g

Prozentsatz der offenen Beschwerden älter als 3 Jahre

8%

5%

5%

5%

4.h

Prozentsatz der offenen Nichtigkeiten älter als 5 Jahre

8%

5%

5%

5%

4.i.

Prozentsatz der Erledigung aller Anfragen außerhalb eines konkreten Verfahrens innerhalb eines Werktages

85%

87%

90%

90%

12. Punkt 5 der Anlage lautet:

5. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen

Beamte/Verwgr.

2009

2010

2011

2012

A1

124

124

124

124

A2

18

18

18

18

A3

30

30

30

30

A4

0

0

0

0

A5

0

0

0

0

Summe Beamte

172

172

172

172

VB/EntlGr

 

V1

3

3

3

3

V2

5

5

6

6

V3

25

23

20

18

V4

0

0

0

0

VB-SV

2

2

2

2

Summe VB

35

33

31

29

Gesamtsumme

207

205

203

201

13. Punkt 6 der Anlage lautet:

6. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen

Ansatz

Erfolg in Euro

2009

erwarteter Erfolg in Euro
2010

2011
in Euro

2012
in Euro

1-41800 Personalausgaben

12.064.954,31

11.790.580,79

12.200.000,00

12.400.000,00

1-41803 Anlagen

170.934,48

157.338,40

50.000,00

50.000,00

1-41807 Aufwendungen (gesetzl. Verpfl.)

361.744,47

352.715,70

360.000,00

360.000,00

1-41808 Aufwendungen

6.364.203,07

6.241.685,35

4.999.000,00

4.599.000,00

Summe Ausgaben

18.961.836,33

18.542.320,24

17.609.000,00

17.409.000,00

Differenz in %

 

-2,21 %

-5,03 %

-1,14 %

2-41804 Gebühren gemäß PatG und MSchG

31.895.143,50

32.745.735,29

32.061.000,00

32.061.000,00

2-41805 Sonstige erfolgswirksame Einnahmen

15.240,14

191.617,22

150.000,00

150.000,00

2-41807 Bestandswirksame Einnahmen

185,00

19.167,00

3.000,00

3.000,00

Summe Einnahmen

31.910.568,64

32.956.519,51

32.214.000,00

32.214.000,00

Differenz in %

 

3,28 %

-2,25 %

0,00 %

Saldo

12.948.732,31

14.414.199,27

14.605.000,00

14.805.000,00

Differenzbetrag in %

 

11,32 %

1,32 %

1,37 %

Erläuterungen zu Punkt 6:

UT 0: Der Personalaufwand wurde auf Basis des aktuellen Personalstandes in Verbindung mit dem erwarteten Erfolg 2010 ermittelt. Ausgabenerhöhungen während des Projektzeitraumes, aufgrund dienst- und besol­dungsrechtlicher Veränderungen wurden soweit wie möglich einkalkuliert.

UT 3: Es wurde von einem stabilen Investitionsvolumen (unter Berücksichtigung der Flexiausgaben) ausgegangen.

UT 7: Die gesetzlichen Verpflichtungen wurden in Verbindung mit den Personalausgaben sowie die Aufwands­entschädigung für Mitglieder des Obersten Patent- und Markensenats, welche nicht dem Personalstand des Österreichischen Patentamtes angehören, ausgehend vom voraussichtlichen Erfolg 2010, einkalkuliert.

UT 8: Bei den Aufwendungen wurden bestehende Wartungs-, Service-, Lizenz- und Mietverträge unter Berück­sichtigung größtmöglicher Einsparungspotenziale eingerechnet.

UT 4: Die zu erwartenden Einnahmen aus Verfahrens-, Schutzdauer- und sonstigen Gebühren wurden ausge­hend vom Trend der Anmeldungen, erteilten bzw. zu erteilenden Schutzrechten sowie von geplanten Gebührenanpassungen ermittelt.

UT 5: Als wesentlicher Faktor im Bereich der sonstigen erfolgswirksamen Einnahmen wurden die Kostenersätze der serv.ip bei der Budgetierung berücksichtigt.

14. Die in der Anlage enthaltene „Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes)“ wird durch die angeschlossene Fassung der „Anlage“ ersetzt.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Bures

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