316. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe geändert wird
Auf Grund
- 1. des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 44/2009, insbesondere dessen §§ 6, 55a, 62, 68a und 76 sowie
- 2. des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009,
wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 661/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 130/2009, wird wie folgt geändert:
1. Im Artikel I wird dem § 4 folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) Die Anlagen 1 und 2 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 316/2009 treten mit 1. September 2009 in Kraft.“
2. In Anlage 1 (dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lauten die Pflichtgegenstände Informations- und Officemanagement sowie Angewandte Informatik:
„7.1. Informations- und Officemanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- — den Aufbau und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
- — ein aktuelles Betriebssystem beherrschen;
- — Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
- — das Internet und Internetdienste optimal nutzen können;
- — selbstständig Textsorten formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
- — die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.
Lehrstoff:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Aufbau eines Computers.
Aktuelles Betriebssystem; aktuelle Eingabesysteme.
Standardsoftware:
Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm;
Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief auch unter Verwendung von Datenbanken).
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung;
Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke;
Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente (zB wissenschaftliche Arbeiten);
Texteingabe und -verarbeitung unter Verwendung von Mustervorlagen inkl. Einbindung von Graphiken;
Druckgestaltung (Typographie und Lay-out).
Persönliches Informationssystem:
Büroorganisation;
Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.
Internet:
Internet und E-Mail; formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen Kommunikation.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
7.2. Angewandte Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- — Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
- — Kenntnisse aus dem Bereich Desktop-Publishing praxisgerecht einsetzen können;
- — Standardsoftware aus dem Bereich der relationalen Datenbanken zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
- — Kenntnisse der digitalen Bildbearbeitung praxisgerecht anwenden können;
- — Projekte unter Nutzung gängiger Projektmanagement-Tools durchführen können;
- — die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen;
- — Online-Inhalte erstellen und warten können;
- — über Datensicherung und -sicherheit Bescheid wissen;
- — über die rechtlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen;
- — die in der Wirtschaft vorrangig eingesetzte Software beherrschen.
Lehrstoff:
Informationsanalyse:
Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.
Standardsoftware:
Datenbank-, Desktop-Publishing-, Bildbearbeitungs- bzw. Grafikprogramm.
Erstellen von Druckdateien.
Bildbearbeitung:
Grundlagen der Bildbearbeitung.
Projektmanagement:
Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.
Onlineinhalte:
Planung und Erstellung.
Datensicherung und -sicherheit:
Maßnahmen.
Rechtliche Grundlagen:
Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz. E-Commerce.
Wirtschaft:
Aktuelle Standardsoftware;
Neue Medien und Technologien.
Auswirkungen der Informationstechnologie:
Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt;
Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.“
3. In Anlage 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A lauten die Pflichtgegenstände Informations- und Officemanagement sowie Angewandte Informatik:
„7. INFORMATIONSMANAGEMENT
7.1. Informations- und Officemanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- — den Aufbau und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
- — ein aktuelles Betriebssystem beherrschen;
- — Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
- — das Internet und Internetdienste optimal nutzen können;
- — selbstständig Textsorten formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
- — die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.
Lehrstoff:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Aufbau eines Computers.
Aktuelles Betriebssystem; aktuelle Eingabesysteme.
Standardsoftware:
Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm.
Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief auch unter Verwendung von Datenbanken).
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung.
Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente (zB wissenschaftliche Arbeiten).
Texteingabe und -verarbeitung unter Verwendung von Mustervorlagen inkl. Einbindung von Graphiken.
Druckgestaltung (Typographie und Lay-out).
Persönliches Informationssystem:
Büroorganisation.
Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.
Internet:
Internet und E-Mail; formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen Kommunikation.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
7.2. Angewandte Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- — Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
- — Kenntnisse aus dem Bereich Desktop-Publishing praxisgerecht einsetzen können;
- — Standardsoftware aus dem Bereich der relationalen Datenbanken zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
- — Kenntnisse der digitalen Bildbearbeitung praxisgerecht anwenden können;
- — Projekte unter Nutzung gängiger Projektmanagement-Tools durchführen können;
- — die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen;
- — den Aufbau und Betrieb von Netzwerken kennen;
- — Online-Inhalte erstellen und warten können;
- — die Grundlagen und Komponenten des Online Content Managements beherrschen;
- — über Datensicherung und -sicherheit Bescheid wissen;
- — über die rechtlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen;
- — die in der Wirtschaft und in tertiären Bildungseinrichtungen vorrangig eingesetzte Software beherrschen.
Lehrstoff:
Informationsanalyse:
Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.
Standardsoftware:
Datenbank-, Desktop-Publishing-, Bildbearbeitungs- bzw. Grafikprogramm.
Erstellen von Druckdateien.
Bildbearbeitung:
Grundlagen der Bildbearbeitung.
Projektmanagement:
Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.
Netzwerke:
Hard- und Softwareanforderungen. Topologien.
Arbeiten in einer Client-Server-Umgebung.
Grundlagen der Netzwerkverwaltung (zB Freigabe, Rechte).
Onlineinhalte:
Planung und Erstellung.
Online Content Management:
Benutzer - und Contentverwaltung.
Datensicherung und -sicherheit:
Maßnahmen.
Rechtliche Grundlagen:
Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz. E-Commerce.
Wirtschaft und tertiäre Bildungswege:
Aktuelle Standardsoftware.
Neue Medien und Technologien.
Auswirkungen der Informationstechnologie:
Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.
Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.“
4. In Anlage 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A lautet der Ausbildungsschwerpunkt Medieninformatik:
„MEDIENINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- — ihre im Bereich Informationsmanagement erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, vertiefen und aktualisieren können;
- — über ein solides Verständnis für Konzepte der (Medien-) Informatik und über entsprechendes Werkzeugwissen verfügen;
- — entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
- — die Dienste des Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
- — Multimediaproduktionen erstellen können;
- — die Funktionsweise und das Zusammenwirken aktueller client- und serverseitiger Webtechnologien verstehen und dieses Wissen bei der Lösung praxisrelevanter Probleme einsetzen können;
- — IT-Projekte nach den Grundsätzen des Projektmanagements durchführen können;
- — die mit der Informations- und Kommunikationstechnologie zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme verstehen und kritisch hinterfragen können;
- — ihr persönliches E-Portfolio verwalten können
- — Kenntnisse des Urbeber- und Verwertungsrechtes vermittelt bekommen fokussierend auf das Recht am eigenen Bild.
Lehrstoff:
Grundlagen der Fotografie:
Fotooptische und elektronische Grundbegriffe; Geräte und Zubehör;
Bildgestaltung; Bildausgabe; Bildkorrekturen.
Print-Publishing:
Von der Layoutierung bis zur Druckvorstufe.
Video- und Soundbearbeitung:
Geräte und Zubehör;
Grundsätze von der Prä- bis zur Postproduktion (Drehbuch und Storyboard, Videoschnitt, Compositing, Mikrofonaufnahme, Audiopostproduktion, Endfertigung und Massenproduktion).
Webdesign und -management:
Client- und serverseitige Webprogrammierung, barrierefreies, standardkonformes Webdesign;
Aktuelle Webtechnologien (Content-Managementsysteme, Redaktionssysteme, …)
Multimedia:
Animationen; interaktive Multimediaprodukte (zB E-learning-Content, Produktkatalog, interaktive Prospekte).
e-Portfolio:
Portfolio der Projekte der gesamten Schullaufbahn.
Projekt(e) mit Dokumentation.
Urheber- und Verwertungsrecht:
Recht am eigenen Bild.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:
Je zwei ein- oder mehrstündige Schularbeiten.“
Schmied
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