18. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderungen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 103/2003, wird kundgemacht:
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2008 wurden die nachstehenden Änderungen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung (Kundgemacht in BGBl. III Nr. 67/2008) gemäß Art. 20 Abs. 5 des Übereinkommens angenommen und sind mit 28. Februar 2009 in Kraft getreten.
[Inhaltsverzeichnis in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Verordnung in deutscher Sprache Teil 1 (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Verordnung in deutscher Sprache Teil 2 (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Verordnung in deutscher Sprache Teil 3, erster Teil (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Verordnung in deutscher Sprache Teil 3, Tabelle A (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Verordnung in deutscher Sprache Teil 3, Fortsetzung (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Verordnung in deutscher Sprache Teil 4 (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Verordnung in deutscher Sprache Teil 5 (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Verordnung in deutscher Sprache Teil 6 (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Verordnung in deutscher Sprache Teil 7 (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Verordnung in deutscher Sprache Teil 8 (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Verordnung in deutscher Sprache Teil 9 (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Inhaltsverzeichnis in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Verordnung in französischer Sprache Teil 1 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Verordnung in französischer Sprache Teil 2 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Verordnung in französischer Sprache Teil 3, erster Teil (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Verordnung in französischer Sprache Teil 3, Tabelle A (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Verordnung in französischer Sprache Teil 3, Fortsetzung (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Verordnung in französischer Sprache Teil 4 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Verordnung in französischer Sprache Teil 5 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Verordnung in französischer Sprache Teil 6 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Verordnung in französischer Sprache Teil 7 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Verordnung in französischer Sprache Teil 8 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Verordnung in französischer Sprache Teil 9 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
Auf Grund des § 5 Abs. 2 BGBlG in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN), werden die englische und die russische Sprachfassung der Verordnung durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.
Anlage 1
Inhaltsverzeichnis in deutscher Sprache (Übersetzung)
Anlage 2
Verordnung in deutscher Sprache Teil 1 (Übersetzung)
Anlage 3
Verordnung in deutscher Sprache Teil 2 (Übersetzung)
Anlage 4
Verordnung in deutscher Sprache Teil 3, erster Teil (Übersetzung)
Anlage 5
Verordnung in deutscher Sprache Teil 3, Tabelle A (Übersetzung)
Anlage 6
Verordnung in deutscher Sprache Teil 3, Fortsetzung (Übersetzung)
Anlage 7
Verordnung in deutscher Sprache Teil 4 (Übersetzung)
Anlage 8
Verordnung in deutscher Sprache Teil 5 (Übersetzung)
Anlage 9
Verordnung in deutscher Sprache Teil 6 (Übersetzung)
Anlage 10
Verordnung in deutscher Sprache Teil 7 (Übersetzung)
Anlage 11
Verordnung in deutscher Sprache Teil 8 (Übersetzung)
Anlage 12
Verordnung in deutscher Sprache Teil 9 (Übersetzung)
Anlage 13
Inhaltsverzeichnis in französischer Sprache (authentischer Wortlaut)
Anlage 14
Verordnung in französischer Sprache Teil 1 (authentischer Wortlaut)
Anlage 15
Verordnung in französischer Sprache Teil 2 (authentischer Wortlaut)
Anlage 16
Verordnung in französischer Sprache Teil 3, erster Teil (authentischer Wortlaut)
Anlage 17
Verordnung in französischer Sprache Teil 3, Tabelle A (authentischer Wortlaut)
Anlage 18
Verordnung in französischer Sprache Teil 3, Fortsetzung (authentischer Wortlaut)
Anlage 19
Verordnung in französischer Sprache Teil 4 (authentischer Wortlaut)
Anlage 20
Verordnung in französischer Sprache Teil 5 (authentischer Wortlaut)
Anlage 21
Verordnung in französischer Sprache Teil 6 (authentischer Wortlaut)
Anlage 22
Verordnung in französischer Sprache Teil 7 (authentischer Wortlaut)
Anlage 23
Verordnung in französischer Sprache Teil 8 (authentischer Wortlaut)
Anlage 24
Verordnung in französischer Sprache Teil 9 (authentischer Wortlaut)
Faymann
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