19. Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über allgemeine Bestimmungen und Bedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über allgemeine Bestimmungen und Bedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit
[Vertragstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Der Vertrag wird gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 6. Februar 2009 vorläufig angewendet; der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Anlage 1
Vertragstext in deutscher Sprache (Übersetzung)
Anlage 2
Vertragstext in englischer Sprache
Faymann
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