vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 259/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

259. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes

259. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes geändert wird

Auf Grund der §§ 4 bis 11, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und hinsichtlich des § 12 Abs. 1 zusätzlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes, BGBl. II Nr. 351/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 59/2006, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Z 2 wird die Jahreszahl „2007“ durch die Jahreszahl „2010“ ersetzt.

2. § 2 samt Überschrift lautet:

„Periodizität, Erhebungszeitraum

§ 2. (1) Die Erhebungen sind monatlich in der Woche, die den zwischen dem 6. und 12. des Monats, im Dezember den zwischen dem 2. und 8., liegenden Mittwoch einschließt (Erhebungswoche), durchzuführen.

(2) Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 701/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2494/95 im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen der Preiserhebung für den harmonisierten Verbraucherpreisindex sind die Preise von Produkten, für die starke und unregelmäßige Preisänderungen innerhalb ein und desselben Monats typisch sind (zB Energieprodukte, Obst und Gemüse), zusätzlich in einer weiteren Erhebungswoche, die den zwischen dem 20. und 26. des Monats, im Dezember den zwischen dem 16. und 22., liegenden Mittwoch einschließt, zu erheben.“

3. In § 9 Abs. 3 Z 3 wird die Wortfolge „dem Erhebungsstichtag“ durch die Wortfolge „der jeweiligen Erhebungswoche“ ersetzt.

4. Der Punkt am Ende des § 14 wird durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 7 angefügt:

  1. „7. Verordnung (EG) Nr. 701/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2494/95 im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen der Preiserhebung für den harmonisierten Verbraucherpreisindex, ABl. Nr. L 122 vom 9. Mai 2006, S 3 (CELEX 32006R0701).“

Bartenstein

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)