59. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes geändert wird
Aufgrund der §§ 4 bis 8, 10, 11, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und hinsichtlich des § 12 Abs. 1 zusätzlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes, BGBl. II Nr. 351/2003, wird wie folgt geändert:
§ 12 Abs. 1 letzter Satz lautet:
„Dieser Basiswert wird, beginnend mit dem Jahr 2003, jährlich mit dem für die Bezüge des öffentlichen Dienstes des Bundes maßgeblichen Valorisierungssatz, zuhöchst mit 1%, valorisiert.“
Bartenstein
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