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BGBl II 434/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

434. Verordnung: Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2007

434. Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor und die Pensionserhöhung für das Jahr 2007 festgesetzt werden

Auf Grund des § 108 Abs. 5 in Verbindung mit den §§ 108f und 617 Abs. 9 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/2006, wird mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

§ 1. Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108e Abs. 9 Z 1 ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2007 mit 1,016 festgesetzt.

§ 2. Die in § 108h ASVG angeführten Pensionen sind mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2007 wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als 1 920 € monatlich (das ist das Fünfzehnfache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG), so ist sie mit dem Anpassungsfaktor nach § 1 zu vervielfachen, sonst beträgt die Erhöhung 30,72 €.

Haubner

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