357. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird
Auf Grund der §§ 5 Abs. 3, 24 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien, BGBl. II Nr. 390/2004, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 322/2006, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Z 2 der Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 357/2006 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“
2. In der Anlage wird in Z 2 (Kärntner Landeskonservatorium in Klagenfurt) nach dem Hauptstudiengang „Gesang“ angefügt:
„Kammermusik/Ensemble | 12 |
Schauspiel | 8“ |
Gehrer
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