358. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Schwellenwerte bei der handelsstatistischen Anmeldung (Handelsstatistikverordnung-HStatVO) geändert wird
Auf Grund der §§ 1 und 11 Abs. 2 des Handelsstatistischen Gesetzes 1995, BGBl. Nr. 173, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 148/2004, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Schwellenwerte bei der handelsstatistischen Anmeldung, BGBl. II Nr. 386/2001, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 524/2003, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 wird die Betragsangabe „250 000 Euro“ durch „300 000 Euro“ ersetzt.
2. In § 3 wird die Betragsangabe „5 Millionen Euro“ durch „6,5 Millionen Euro“ ersetzt.
3. § 4 Abs. 3 lautet:
(3) „Die §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 358/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.“
Bartenstein
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