322. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird
Auf Grund der §§ 5 Abs. 3, 24 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien, BGBl. II Nr. 390/2004, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“. Als neuer Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Z 12 der Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 322/2006 tritt mit 1. September 2006 in Kraft.“
2. In der Anlage wird nach Z 11 folgende Z 12 angefügt:
„12. Vienna Music Institute des Herrn Mag. Ernst Ritsch
Hauptstudiengang | Studiendauer |
Jazz- und Popularmusik | 8 |
Instrumental(Gesangs)pädagogik für Jazz- und Popularmusik | 8“ |
Gehrer
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