212. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur dritten Änderung der Verordnung zur Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden
Auf Grund der §§ 2c und 5 des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 67/2005, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, BGBl. II Nr. 357/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung, BGBl. II Nr. 46/2006, wird wie folgt geändert:
§ 4 lautet:
„§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Juli 2006 außer Kraft.“
Rauch-Kallat
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