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BGBl II 63/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

63. Verordnung: Wissensbilanz-Verordnung - WBV

63. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung - WBV)

Aufgrund des § 13 Abs. 6 und des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2005, wird verordnet:

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung gilt für die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 des Universitätsge­setzes 2002 und der Universität für Weiterbildung Krems gemäß dem Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004), BGBl. I Nr. 22/2004.

Ziele der Wissensbilanz

§ 2. Die Wissensbilanz dient der ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellen Vermögenswerten, Leistungsprozessen und deren Wirkungen und ist als qualitative und quantitative Grundlage für die Erstellung und den Abschluss der Leistungsvereinbarung heranzuziehen.

Aufbau der Wissensbilanz

§ 3. (1) Die Wissensbilanz gliedert sich in folgende Abschnitte:

  1. I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien
  2. II. Intellektuelles Vermögen
  3. 1. Humankapital
  4. 2. Strukturkapital
  5. 3. Beziehungskapital
  6. III. Kernprozesse
  7. 1. Lehre und Weiterbildung
  8. 2. Forschung und Entwicklung
  9. IV. Output und Wirkungen der Kernprozesse
  10. 1. Lehre und Weiterbildung
  11. 2. Forschung und Entwicklung
  12. V. Resümee und Ausblick.

(2) Die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 und Z 12 des Universitätsgesetzes 2002 hat zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Abschnitten einen Abschnitt „VI. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Medizinischen Universitäten“ zu enthalten.

(3) Die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 Z 16 bis 21 des Universitätsgesetzes 2002 hat zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Abschnitten einen Abschnitt „VII. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Universitäten der Künste“ zu enthalten.

Inhalt der Wissensbilanz

§ 4. (1) Der Abschnitt „I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien“ ist in narrativer Form darzustellen. Zusätzlich zu Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien sind folgende Themenbe­reiche jedenfalls narrativ darzustellen:

  1. a) Maßnahmen für berufstätige Studierende sowie für Studierende mit Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten;
  2. b) Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
  3. c) Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit;
  4. d) Maßnahmen zur Erreichung der Aufgabe der Universität hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Frauenförderung, speziell zur Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Funktionen und beim wissenschaftlichen Personal;
  5. e) Maßnahmen zur Personalentwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
  6. f) Maßnahmen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen zur Vorbe­reitung auf das Studium, für bestimmte Zielgruppen während des Studiums, zur Erleichterung des Über­ganges ins Berufsleben sowie einschlägige Forschungsaktivitäten;
  7. g) Preise und Auszeichnungen;
  8. h) Forschungscluster und -netzwerke gegliedert nach:
    • Zeitpunkt der Gründung,
    • Laufzeit,
    • Organisationsform,
    • Größe (Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, genehmigtes Gesamtvolumen),
    • inhaltliche Schwerpunkte,
    • Ausrichtung sowie
    • Partner;
  9. i) Stand der Umsetzung der Bologna-Erklärung.

    II.1.1

    Personal

     

    [pro Universität]

     

    nach Geschlecht, Verwendungskategorie, Zählkategorie)

    II.1.2

    Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)

     

    [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

     

    (nach Geschlecht)

    II.1.3

    Anzahl der Berufungen an die Universität

     

    [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

     

    (nach Geschlecht, Herkunftsuniversität/vorherige Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber, Befristung)

    II.1.4

    Anzahl der Berufungen von der Universität

     

    [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

     

    (nach Geschlecht, Standort der Zieluniversität)

    II.1.5

    Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht, Gastlandkategorie)

    II.1.6

    Anzahl der incoming-Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht, Herkunftsland der Einrichtung)

    II.1.7

    Anzahl der Personen, die an Weiterbildungs- und Personalentwicklungsprogrammen teilnehmen

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht, Verwendungskategorie)

    II.2.1

    Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung sowie der Frauenförderung in Euro

     

    [pro Universität]

    II.2.2

    Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der genderspezifischen Lehre und Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro

     

    [pro Universität]

    II.2.3

    Anzahl der in speziellen Einrichtungen tätigen Personen

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht, Art der Einrichtung, Funktionskategorie)

    II.2.4

    Anzahl der in Einrichtungen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen tätigen Personen

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht, Personenkategorie)

    II.2.5

    Aufwendungen für spezifische Maßnahmen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen in Euro

     

    [pro Universität]

    II.2.6

    Aufwendungen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie/Privatleben für Frauen und Männer in Euro

     

    [pro Universität]

    II.2.7

    Kosten für angebotene Online-Forschungsdatenbanken in Euro

     

    [pro Universität]

    II.2.8

    Kosten für angebotene wissenschaftliche/künstlerische Zeitschriften in Euro

     

    [pro Universität]

     

    (nach Publikationsform)

    II.2.9

    Gesamtaufwendungen für Großgeräte im F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro

     

    [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

    II.2.10

    Einnahmen aus Sponsoring in Euro

     

    [pro Universität]

    II.2.11

    Nutzfläche in m²

     

    [pro Universität]

    II.3.1

    Anzahl der als Vorsitzende, Mitglieder oder Gutachter in externen Berufungs- und Habilitationskommissionen tätigen Personen

     

    [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

     

    (nach Geschlecht)

    II.3.2

    Anzahl der in Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen

     

    [pro Universität]

     

    (nach Herkunftsland der Kooperationspartner, Partnerinstitutionen/Unternehmen)

    II.3.3

    Anzahl der Personen mit Funktionen in wissenschaftlichen/künstlerischen Fachzeitschriften

     

    [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

     

    (nach Geschlecht, Referierung)

    II.3.4

    Anzahl der Personen mit Funktionen in wissenschaftlichen/künstlerischen Gremien

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht, Gremiumssitz)

    II.3.5

    Anzahl der Entlehnungen an Universitätsbibliotheken

     

    [pro Universität]

     

    (nach Entlehner-Typus)

    II.3.6

    Anzahl der Aktivitäten von Universitätsbibliotheken

     

    [pro Universität]

     

    (nach Aktivitätsart)

    III.1.1

    Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten

     

    [pro Universität, pro Curriculum]

     

    (nach Geschlecht)

    III.1.2

    Anzahl der eingerichteten Studien

     

    [pro Universität]

     

    (nach Studienart, Studienform)

    III.1.3

    Durchschnittliche Studiendauer in Semestern

     

    [pro Universität, pro Curriculum]

     

    (nach Geschlecht, Studienabschnitt)

    III.1.4

    Erfolgsquote ordentlicher Studierender in Bakkalaureats-, Magister- und Diplomstudien

     

    [pro Universität, pro Curriculum]

     

    (nach Geschlecht)

    III.1.5

    Anzahl der Studierenden

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Studierendenkategorie, Personenmenge)

    III.1.6

    Prüfungsaktive ordentliche Studierende innerhalb der vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich Toleranzsemester in Bakkalaureats-, Magister- und Diplomstudien

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

    III.1.7

    Anzahl der ordentlichen Studien

     

    [pro Universität, pro Curriculum]

     

    (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

    III.1.8

    Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Gastland, Art der Mobilitätsprogramme)

    III.1.9

    Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der Mobilitätsprogramme)

    III.1.10

    Anzahl der zu einem Magister- oder Doktoratsstudium zugelassenen Studierenden ohne österreichischen Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomabschluss

     

    [pro Universität, pro Curriculum]

     

    (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Studiums)

    III.1.11

    Anzahl der internationalen Joint Degrees/Double Degree-Programme

     

    [pro Universität]

    III.1.12

    Aufwendungen für Projekte im Lehrbereich in Euro

     

    [pro Universität]

     

    (nach Art des Projekts)

    III.2.1

    Anteilsmäßige Zuordnung des im F&E-Bereich tätigen wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu Wissenschaftszweigen in Prozent

     

    [pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

     

    (nach Geschlecht)

    III.2.2

    Anzahl der laufenden drittfinanzierten F&E-Projekte sowie Projekte im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste

     

    [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

     

    (nach Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation, Forschungsart, Sitz der Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation)

    III.2.3

    Anzahl der laufenden universitätsintern finanzierten und evaluierten F&E-Projekte sowie Projekte im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste

     

    [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

     

    (nach Forschungsart)

    III.2.4

    Anzahl der Forschungsstipendiatinnen und Forschungsstipendiaten

     

    [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

     

    (nach Geschlecht, Fördergeber-Organisation)

    III.2.5

    Anzahl der über F&E-Projekte sowie Projekte im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste drittfinanzierten Wissenschafterinnen und Wissenschafter / Künstlerinnen und Künstler

     

    [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

     

    (nach Geschlecht, Forschungsart)

    III.2.6

    Anzahl der Doktoratsstudien

     

    [pro Universität, pro Curriculum]

     

    (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Doktoratsstudiums)

    III.2.7

    Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an PhD-Doktoratsstudien

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

    III.2.8

    Anzahl der Doktoratsstudien Studierender, die einen FH-Studiengang abgeschlossen haben

     

    [pro Universität, pro Curriculum]

     

    (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

    IV.1.1

    Anzahl der Studienabschlüsse

     

    [pro Universität, pro Curriculum]

     

    (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Abschlusses, Studienart)

    IV.1.2

    Anzahl der Studienabschlüsse mit gefördertem Auslandsaufenthalt während des Studiums

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthaltes)

    IV.1.3

    Anzahl der Absolventinnen und Absolventen, die an Weiterbildungsangeboten der Universität teilnehmen

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

    IV.1.4

    Anzahl der Studienabschlüsse innerhalb der vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich Toleranzsemester

     

    [pro Universität, pro Curriculum]

     

    (nach Geschlecht, Art des Abschlusses, Studienart)

    IV.2.1

    Anzahl der Abschlüsse von Doktoratsstudien

     

    [pro Universität, pro Curriculum]

     

    (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Doktoratsstudiums)

    IV.2.2

    Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Personals

     

    [pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

     

    (nach Typus von Publikationen)

    IV.2.3

    Anzahl der gehaltenen Vorträge als invited speaker oder selected presenter bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen

     

    [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

     

    (nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus, Vortrags-Typus)

    IV.2.4

    Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten Patente

     

    [pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

     

    (nach Patenterteilung)

    IV.2.5

    Einnahmen aus F&E-Projekten sowie Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 in Euro

     

    [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

     

    (nach Auftrag-/Fördergeber-Organisation, Sitz der Auftrag-/Fördergeber-Organisation)

    VI.1

    Zeitvolumen des wissenschaftlichen Personals in der Patientenbehandlung/-betreuung und im Gesundheitswesen in Vollzeitäquivalenten

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht)

    VI.2

    Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen

     

    [pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

    VI.3

    Anzahl der Patientinnen und Patienten

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht)

    VI.4

    Anzahl der in klinische Prüfungen, Leistungsbewertungen und sonstige klinische Studien einbezogenen Patientinnen und Patienten

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht)

    VI.5

    Personal mit einem nicht-medizinischen Studienabschluss

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht)

    VI.6

    Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungen zur Fachärztin und zum Facharzt

     

    [pro Universität]

     

    (nach Geschlecht)

    VI.7

    Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission

     

    [pro Universität]

     

    (nach Begutachtungstyp)

    VII.1

    Anteilsmäßige Zuordnung des im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste tätigen wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu Kunstzweigen in Prozent

     

    [pro Universität, pro Kunstzweig]

     

    (nach Geschlecht)

    VII.2

    Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber bei Zulassungsprüfungen

     

    [pro Universität, pro Curriculum]

     

    (nach Geschlecht, Prüfungsergebnis)

    VII.3

    Anzahl der künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen und wissenschaftlichen Veranstaltungen der Universität

     

    [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

    VII.4

    Anzahl der künstlerischen Leistungen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals

     

    [pro Universität, pro Kunstzweig]

     

    (Ort der künstlerischen Leistung)

    VII.5

    Anzahl der künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen Publikationen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals

     

    [pro Universität, pro Kunstzweig]

     

    (nach Leistungsart, Typus von künstlerischen Publikationen, Auflagenhöhe)

    VII.6

    Anzahl der vom wissenschaftlich/künstlerischen Personal erhaltenen Preise und Auszeichnungen für Entwicklung und Erschließung der Künste

     

    [pro Universität, pro Kunstzweig]

     

    (nach Geschlecht, Verleihungsort)

(2) Die Definitionen der Kennzahlen sowie die Auflistung der Merkmalsausprägungen erfolgen ge­mäß Anlage 1, die auch den Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt für die einzelnen Kennzahlen festlegt.

(3) Dem Abschnitt „II.1 Intellektuelles Vermögen - Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

(4) Dem Abschnitt „II.2 Intellektuelles Vermögen - Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

(5) Dem Abschnitt „II.3 Intellektuelles Vermögen - Beziehungskapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

(6) Dem Abschnitt „III.1 Kernprozesse - Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

(7) Dem Abschnitt „III.2 Kernprozesse - Forschung und Entwicklung“ sind folgende Kenn­zahlen zuzuordnen:

(8) Dem Abschnitt „IV.1 Output und Wirkungen der Kernprozesse - Lehre und Weiter­bildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

(9) Dem Abschnitt „IV.2 Output und Wirkungen der Kernprozesse - Forschung und Ent­wicklung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

(10) Der Abschnitt „V. Resümee und Ausblick“ ist in narrativer Form darzustellen.

(11) Der Abschnitt „VI. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Medizinischen Universitäten“ um­fasst folgende Kennzahlen:

(12) Der Abschnitt „VII. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Universitäten der Künste“ umfasst folgende Kennzahlen:

(13) Die Kennzahlen sind im Hinblick auf Abschnitt „I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien“ narrativ zu interpretieren.

(14) Die Universitäten haben bei der Übermittlung der Kennzahlen sowie bei der Übermittlung der narrativen Interpretationen der Kennzahlen die system- und datentechnischen Vorgaben der Bundes­ministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur einzuhalten. Die Darstellung der Kennzahlen hat den formalen Vorgaben einschließlich allfälliger Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen der Bundesministerin oder des Bundesministers zu entsprechen (Datenstruktur). Die Übermittlung der Kennzahlen und Interpretationen durch die Universität hat bis zum 30. April jeden Jahres zu erfolgen.

(15) Soweit die Bundesministerin oder der Bundesminister entsprechende auf Basis der Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 - UniStEV 2004, BGBl. II Nr. 288/2004, und der Bildungsdokumen­tationsverordnung Universitäten - BidokVUni, BGBl. II Nr. 30/2004, gewonnene Rohdaten auf der vor­gesehenen elektronischen Plattform zur Verfügung stellt, haben die Universitäten diese den statistischen Auswertungen für die Wissensbilanz zugrunde zu legen.

Zuordnung von Ergebnissen zentraler Erhebungen

§ 5. Sofern die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur periodisch wiederkehrende zentrale Erhebungen zur Lage der Studierenden und von Absolventinnen und Absolventen durchführt, sind von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Kultur zur Verfügung gestellte Teilergebnisse von den Universitäten in die Wissensbilanz aufzunehmen und im Abschnitt „IV.1 Output und Wirkungen der Kernprozesse - Lehre und Weiterbildung“ anzuführen.

Optionale Leistungsdarstellung

§ 6. Die Universitäten können zur individuellen Leistungsdarstellung, insbesondere im Zusammen­hang mit der Leistungsvereinbarung, den jeweiligen Abschnitten hintangestellt, weitere Kennzahlen der Wissensbilanz hinzufügen.

Integrierte Betrachtung von Forschung und Lehre

§ 7. (1) Für jene Kennzahlen, die nach Wissenschaftszweigen zu erheben sind, ist die Klassifikation der Wissenschaftszweige gemäß der Österreichischen Systematik der Wissenschaftszweige 2000 (Statistik Austria) gemäß Anlage 2 heranzuziehen. Die Klassifikation der Kunstzweige erfolgt ebenfalls gemäß Anlage 2.

(2) Für jene Kennzahlen, die nach Curricula zu erheben sind, ist der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf elektronischem Weg bekannt gegebene Code für Ausbildungsfelder nach ISCED heranzuziehen.

(siehe http://www2.trainingvillage.gr/etv/publication/download/panorama/5092_de.pdf )

(3) Die Zuordnung der Leistungen hat anteilig zu erfolgen:

  1. a) im F&E-Bereich anteilig zu den Wissenschaftszweigen;
  2. b) im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste anteilig zu den Kunstzweigen;
  3. c) im Bereich Lehre anteilig zu den Curricula;

(4) Die Universität hat die an der Universität eingerichteten Curricula den korrespondierenden Wissenschafts- bzw. Kunstzweigen anteilsmäßig zuzuordnen.

Veröffentlichung im Mitteilungsblatt

§ 8. Die Veröffentlichung der Wissensbilanz im Mitteilungsblatt gemäß § 20 Abs. 6 des Univer­sitätsgesetzes 2002 hat erst nach einem vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur durchzuführenden formalen und kognitiven Datenclearingprozess, der längstens fünf Wochen umfasst, zu erfolgen. Die Darstellung der Kennzahlen im Mitteilungsblatt hat den formalen Vorgaben der Bundes­ministerin oder des Bundesministers einschließlich allfälliger Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen sowie für die reduzierte Darstellung der Schichtungsmerk­male und Merkmalsausprägungen gemäß Anlage 1 zu entsprechen (Berichtsstruktur). Bei der Veröffent­lichung der Wissensbilanz im Mitteilungsblatt ist ab dem Berichtszeitraum 2006 eine Darstellung der Kennzahlen im zeitlichen Verlauf vorzusehen. Sofern verfügbar, ist ein zeitlicher Verlauf von mindestens drei Berichtsjahren darzustellen.

Datenbedarf

§ 9. (1) Aufgrund des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 haben die Universitäten gemäß § 6 des Universitätsgesetzes 2002 und die Universität für Weiterbildung Krems der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Daten zu übermitteln:

1.1

Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro

 

[pro Universität]

1.2

Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen Curricula in Prozent

 

[pro Curriculum]

(2) Aufgrund des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 haben die Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 und Z 12 des Universitätsgesetzes 2002 der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Kennzahlen zu übermitteln:

2.1

Nutzfläche, die der Universität von Dritten für Lehr- und Forschungszwecke zur Verfügung gestellt wird, in m²

 

[pro Universität]

2.2

Anzahl der Betten

 

[pro Universität]

 

(nach Bettenauslastung)

2.3

Klinischer Mehraufwand (paktierte Investitionen) in Euro

 

[pro Universität]

2.4

Laufender Klinischer Mehraufwand in Euro

 

[pro Universität]

2.5

Einnahmen aus Patientenbehandlung/-betreuung und Aufgaben im Gesundheitswesen in Euro

 

[pro Universität]

(3) Die Definitionen der Kennzahlen sowie die Auflistung der Merkmalsausprägungen erfolgen ge­mäß Anlage 1, die auch den Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt für die einzelnen Kennzahlen festlegt.

(4) Die Universitäten haben bei der Übermittlung dieser Daten die system- und datentechnischen Vorgaben der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur einzu­halten.

Evaluierung und Qualitätssicherung

§ 10. (1) Spätestens fünf Jahre nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung hat die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter Einbeziehung der Universitäten eine Evaluierung über die Zielerreichung dieser Verordnung, insbesondere über die tatsächliche Verwendung der Daten gemäß der §§ 4 und 9 durchzuführen.

(2) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann zur Qualitätssicherung der in den Wissensbilanzen enthaltenen Informationen stichprobenartig die Richtigkeit überprüfen.

Sonderbestimmung für die Universität für Weiterbildung Krems

§ 11. (1) Die Wissensbilanz der Universität für Weiterbildung Krems enthält sämtliche der in den §§ 4 und 9 Abs. 1 enthaltenen Kennzahlen mit Ausnahme der Kennzahlen II.1.2, III.1.6, III.1.10, III.1.12, III.2.4, III.2.5, III.2.6, III.2.7, III.2.8, IV.1.3, IV.1.4, IV.2.1 und 1.1.

(2) Folgende Kennzahlen sind in adaptierter Form zu liefern:

  1. a) III.1.2: hinsichtlich der Merkmalsausprägungen „Universitätslehrgänge für Graduierte“ und „andere Universitätslehrgänge“.
  2. b) III.1.3: hinsichtlich des Schichtungsmerkmals „Geschlecht“; die durchschnittliche Studiendauer bezieht sich nur auf Universitätslehrgänge.
  3. c) III.1.4: lautet „Erfolgsquote Studierender in Universitätslehrgängen“ und bezieht sich auf Univer­sitätslehrgänge.
  4. d) III.1.5: hinsichtlich der Merkmalsausprägung „außerordentliche Studierende“.
  5. e) III.1.7: lautet „Anzahl der außerordentlichen Studien“.
  6. f) III.1.8: lautet „Anzahl der außerordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)“ und bezieht sich auf außerordentliche Studierende. Diese Kennzahl ist ab dem Berichtsjahr 2006 zu liefern.
  7. g) III.1.9: lautet „Anzahl der außerordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)“ und bezieht sich auf außerordentliche Studierende. Diese Kennzahl ist ab dem Berichtsjahr 2006 zu liefern.
  8. h) III.1.11: internationale Joint Degrees beziehen sich auf gemeinsam mit nicht österreichischen Institutionen durchgeführte Universitätslehrgänge; internationale Double Degree-Programme beziehen sich auf zusätzliche Inhaltsangebote für Universitätslehrgänge an nicht österreichischen Institutionen, die zum Abschluss an einer nicht österreichischen Universität führen.
  9. i) IV.1.1: bezieht sich auf außerordentliche Studien und ist hinsichtlich der Schichtungsmerkmale „Geschlecht“ und „Staatsangehörigkeit“ zu liefern.
  10. j) IV.1.2: bezieht sich auf Universitätslehrgänge und ist ab dem Berichtsjahr 2007 zu liefern.
  11. k) 1.2: bezieht sich auf Universitätslehrgänge.

In-Kraft-Treten

§ 12. Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2006 in Kraft.

Übergangsbestimmungen

§ 13. (1) In die Wissensbilanz über das Berichtsjahr 2005 sind die narrativen Abschnitte der Wissensbilanz (Abschnitte I. und V.) und jedenfalls die Kennzahlen gemäß UniStEV 2004 (Kennzahlen III.1.3, III.1.4, III.1.5, III.1.6, III.1.7, III.1.8, III.1.9, III.1.10, III.2.6, III.2.7, III.2.8, IV.1.1, IV.1.2, IV.1.3, IV.1.4, IV.2.1) und BidokVUni (Kennzahlen II.1.1 und II.2.11), die den entsprechenden Abschnitten der Wissensbilanz zuzuordnen sind, aufzunehmen.

(2) Zusätzlich ist folgende Kennzahl in die Wissensbilanz über das Berichtsjahr 2005 aufzunehmen:

IV.2.5 Einnahmen aus F&E-Projekten sowie Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 in Euro gegliedert nach Mitteln des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), EU-Mittel und andere Mittel.

Die Übermittlung der Kennzahl IV.2.5 hat auch das Berichtsjahr 2004 zu umfassen.

Anlage 1: Definitionen der Kennzahlen gemäß §§ 4 und 9

Anlage 2: Wissenschafts-/Kunstzweige

Anlage

Anlage 1 

Anlage

Anlage 2 

Gehrer

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