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BGBl II 198/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

198. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung einer Journaldienstzulage

198. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung über die Festsetzung einer Journaldienstzulage geändert wird

Auf Grund des § 17a in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 23/2005, wird mit Zustimmung des Bundeskanzlers verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 10. Jänner 1975 über die Festsetzung einer Journaldienstzulage, BGBl. Nr. 123/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 37/1997, wird wie folgt geändert:

1. § 1 lautet:

§ 1. Den Beamten, die bei der Zentralleitung oder den besonderen Einrichtungen des Bundesministeriums für Inneres, bei den Sicherheitsdirektionen und Bundespolizeibehörden sowie bei den Dienststellen des Wachkörpers Bundespolizei zu einem Journaldienst herangezogen werden, gebührt eine Journaldienstzulage nach Maßgabe der §§ 2 bis 5.“

2. § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 198/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.“

3. § 6 lautet:

„§ 6. Die in dieser Verordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen gelten für weibliche und männliche Bedienstete gleichermaßen.“

Prokop

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