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BGBl II 226/2003

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Voranmeldungen

Auf Grund des § 21 Abs 1 letzter Unterabsatz des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/2003 wird verordnet:

§ 1

§ 1.

Die Übermittlung der Daten der Umsatzsteuervoranmeldung hat über FinanzOnline zu erfolgen.

§ 2

§ 2.

Die Bestimmungen des § 1 Abs 3 bis Abs 5 sowie der §§ 2, 4 (ausgenommen die Ausschlussgründe gemäß § 9), 6, 7 Abs 2 und Abs 3 der FinanzOnline-Verordnung 2002, BGBl. II Nr. 46 in der Fassung BGBl. II Nr. 448/2002 sind für die Übermittlung der Daten der Umsatzsteuervoranmeldung sinngemäß anzuwenden.

§ 3

§ 3.

Teilnahmeberechtigt an der automationsunterstützten Datenübertragung sind Unternehmer, die im Inland zur Umsatzsteuer erfasst sind, Fiskalvertreter gemäß § 27 Abs 8 UStG 1994 sowie die im § 3 der FinanzOnline-Verordnung 2002 genannten Vertreter.

§ 4

§ 4.

Die Anmeldung zur automationsunterstützten Datenübertragung erfolgt, sofern der Unternehmer noch nicht Teilnehmer von FinanzOnline ist, bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt.

§ 5

§ 5.

Die Verordnung ist erstmals auf die Übermittlung von Voranmeldungen für den Zeitraum April 2003 anzuwenden.

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