vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 504/2002

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde zur Durchführung des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (Mitarbeitervorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung, MIQA-VO)

mit Ablauf des 30. 6. 2004 außer Kraft getreten durch BGBl II 2004/253

Auf Grund von § 39 Abs 3 des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG), BGBl I Nr 100/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 158/2002, und auf Grund von § 108h Abs 2 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG), BGBl Nr 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 155/2002, wird verordnet:

§ 1

§ 1.

(1) Die Mitarbeitervorsorgekassen haben binnen vier Wochen nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres der Oesterreichischen Nationalbank ergänzend zu den in § 74 Bankwesengesetz (BWG), BGBl Nr 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 131/2002, vorgesehenen Meldungen Quartalsausweise nach dieser Verordnung zu übermitteln.

(2) Die Übermittlung der Quartalsausweise ist in standardisierter Form im Wege einer elektronischen Datenübertragung durchzuführen. Dabei sind die von der Finanzmarktaufsichtsbehörde bekannt zu gebenden Mindestanforderungen einzuhalten. Diese betreffen den Satzaufbau der Daten, die technischen Übertragungsvorgaben sowie die Korrektheit der Daten (§ 39 Abs 4 BMVG).

(3) Eine Übermittlung der Meldungen an die Finanzmarktaufsichtsbehörde ist nur auf deren Verlangen erforderlich.

§ 2

§ 2. Die Quartalsausweise haben für das Mitarbeitervorsorgekassengeschäft zu enthalten:

  1. 1. Angaben betreffend Eigenmittel (§ 23 BWG, § 20 BMVG) gemäß der Gliederung in der Anlage 1 und
  1. 2. Angaben betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft (§ 30 BMVG) gemäß der Gliederung in den Anlagen 2 und 3.

§ 3

§ 3. Sofern eine Mitarbeitervorsorgekasse das Zukunftsvorsorgegeschäft (§ 108h Abs 2 EStG) betreibt, haben die Quartalsausweise zusätzlich zu enthalten:

  1. 1. Angaben betreffend Eigenmittel (§ 108h Abs 2 EStG, § 20 BMVG) gemäß der Gliederung in der Anlage 4 und
  1. 2. Angaben betreffend die Vermögensaufstellung der für das Zukunftsvorsorgegeschäft gebildeten Veranlagungsgemeinschaften (§ 30 BMVG) gemäß der Gliederung in den Anlagen 5 und 6.

§ 4

§ 4.

(1) Bei der Berechnung der Positionen in den Anlagen 2, 3, 5 und 6 sind die zum Quartalsultimo ermittelten Werte anzusetzen. Dabei sind die Bewertungsregeln des § 31 BMVG zu beachten.

(2) Unter abgegrenzten Ertragsansprüchen in Anlage 2, 3, 5 und 6 sind jene Ansprüche aus Erträgnissen der veranlagten Vermögenswerte zu verstehen, die sich zum Quartalsultimo abgegrenzt berechnen lassen.

§ 5

§ 5. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft und ist erstmals auf Quartalsausweise zum 31. März 2003 anzuwenden.

Grünbichler Pribil

  

Anlage 1

 

Bankleitzahl

 

Bankleitzahl der meldepflichtigen Mitarbeitervorsorgekasse

  

Quartalsweise Angaben von Mitarbeitervorsorgekassen betreffend Eigenmittel beim Mitarbeitervorsorgekassengeschäft (§ 23 BWG, § 20 BMVG)

I. Abfertigungsanwartschaften - Eigenmittel (§ 20 Abs 1 BMVG)

Betrag in Tsd. Euro

1. Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften

1000010

2. Gesamtsumme der gemäß § 23 BWG anrechenbaren Eigenmittel

1000020

  

II. Kapitalgarantie (§ 24 Abs 1 BMVG)

ja/nein

1. Absicherung der Erfüllung der Kapitalgarantie durch ein Kreditinstitut (§ 20 Abs 4 BMVG)

1000030

wenn ja

Identnummer

2. Kreditinstitut

<..>

 

Datum

3. Datum, mit welchem die Absicherung durch das Kreditinstitut abläuft

1000040

 

Betrag in Tsd. Euro

4. Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften, auf die sich die Absicherung durch ein Kreditinstitut bezieht

1000050

 

ja/nein

5. Absicherung der Erfüllung der Kapitalgarantie durch Bildung einer Rücklage (§ 20 Abs 2 BMVG)

1000060

wenn ja

Betrag in Tsd. Euro

6. Summe der Verwaltungskosten (§ 26 Abs 1 und 2 BMVG)

1000070

7. Höhe der besonderen Rücklage für die Erfüllung der Kapitalgarantie (§ 20 Abs 2 BMVG)

1000080

  

III. Zinsgarantie (§ 24 Abs 2 BMVG)

ja/nein

1. Gewährung einer zusätzlichen Zinsgarantie

1000090

wenn ja

Prozentsatz

2. Garantiezinssatz (§ 24 Abs 2 BMVG)

1000100

3. Garantiefaktor (§ 20 Abs 3 BMVG)

1000110

 

ja/nein

4. Absicherung der Erfüllung der Zinsgarantie durch ein Kreditinstitut (§ 20 Abs 4 BMVG)

1000120

wenn ja

Identnummer

5. Kreditinstitut

<..>

 

Datum

6. Datum, mit welchem die Absicherung durch das Kreditinstitut abläuft

1000130

 

Betrag in Tsd. Euro

7. Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften, auf die sich die Absicherung durch ein Kreditinstitut bezieht

1000140

 

ja/nein

8. Absicherung der Erfüllung der Zinsgarantie durch Bildung einer zusätzlichen Rücklage (§ 20 Abs 3 BMVG)

1000150

wenn ja

Betrag in Tsd. Euro

9. Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften, auf die sich die Absicherung durch eine zusätzliche Rücklage (§ 20 Abs 3 BMVG) bezieht

1000160

10. Höhe der Rücklage für die Erfüllung einer Zinsgarantie (§ 20 Abs 3 BMVG)

1000170

  

IV. Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften, für die keine Zinsgarantie besteht

1000180

  

V. Verwaltungskosten

Prozentsatz

1. Festgesetzter Prozentsatz der Verwaltungskosten an den Abfertigungsbeiträgen (§ 26 Abs 1 BMVG)

1000190

2. Festgesetzter Prozentsatz der Verwaltungskosten an den Abfertigungsbeiträgen bei Übertrag (§ 26 Abs 2 BMVG)

1000200

  

Anlage 2

 

Bankleitzahl

 

Bankleitzahl der meldepflichtigenMitarbeitervorsorgekasse

  

Quartalsweise Angaben von Mitarbeitervorsorgekassen betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft (§ 30 Abs 3 BMVG) für das Mitarbeitervorsorgekassengeschäft - Gesamtdarstellung

 

Identnummer

Veranlagungsgemeinschaft

<..>

 

Betrag in Tsd. Euro

A. Summe der Direktveranlagungen (§ 30 Abs 2 Z 1 bis 4 BMVG)

2001000

I. Summe der Veranlagungen im Sinne der § 30 Abs 2 Z 1 bis 4 BMVG auf Euro lautend

2001010

1. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände (§ 30 Abs 2 Z 1 BMVG)

2001020

2. Darlehen und Kredite, die bei Anwendung der Bestimmung des § 27 Abs 3 Z 1 BWG einer Nullgewichtung unterliegen würden (§ 30 Abs 2 Z 2 BMVG)

2001030

3. Forderungswertpapiere, für die kein Tilgungsbetrag geschuldet wird, der um mehr als 2 vH niedriger ist als der Ausgabekurs (§ 30 Abs 2 Z 3 BMVG)

2001040

4. sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere (§ 30 Abs 2 Z 4 BMVG)

2001050

  

II. Summe der Veranlagungen im Sinne der § 30 Abs 2 Z 1 bis 4 BMVG auf ausländische Währung lautend

2001060

1. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände (§ 30 Abs 2 Z 1 BMVG)

2001070

2. Darlehen und Kredite, die bei Anwendung der Bestimmung des § 27 Abs 3 Z 1 BWG einer Nullgewichtung unterliegen würden (§ 30 Abs 2 Z 2 BMVG)

2001080

3. Forderungswertpapiere, für die kein Tilgungsbetrag geschuldet wird, der um mehr als 2 vH niedriger ist als der Ausgabekurs (§ 30 Abs 2 Z 3 BMVG)

2001090

4. sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere (§ 30 Abs 2 Z 4 BMVG)

2001100

  

III. Abgegrenzte Ertragsansprüche aus Direktveranlagungen

2001110

 

Betrag in Tsd. Euro

B. Summe der indirekten Veranlagungen (§ 30 Abs 2 Z 5 BMVG)

2002000

I. Summe der Veranlagungen in Anteilscheinen von Kapitalanlagefonds auf Euro lautend

2002010

1. Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände (§ 30 Abs 2 Z 1 BMVG)

2002020

2. Forderungswertpapiere, für die kein Tilgungsbetrag geschuldet wird, der um mehr als 2 vH niedriger ist als der Ausgabekurs (§ 30 Abs 2 Z 3 BMVG)

2002030

3. sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere (§ 30 Abs 2 Z 4 BMVG)

2002040

4. Erträgnisse (im Sinne von § 7 InvFG 1993)

2002050

5. Verbindlichkeiten (im Sinne von § 7 InvFG 1993)

2002060

  

II. Summe der Veranlagungen in Anteilscheinen von Kapitalanlagefonds auf ausländische Währung lautend

 

1. Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände (§ 30 Abs 2 Z 1 BMVG)

2002070

2. Forderungswertpapiere, für die kein Tilgungsbetrag geschuldet wird, der um mehr als 2 vH niedriger ist als der Ausgabekurs (§ 30 Abs 2 Z 3 BMVG)

2002080

3. sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere (§ 30 Abs 2 Z 4 BMVG)

2002090

4. Erträgnisse (im Sinne von § 7 Abs 1 InvFG 1993)

2002100

5. Verbindlichkeiten (im Sinne von § 7 Abs 1 InvFG 1993)

2002110

  

C. Sonstige Positionen

 

I. Summe des der Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Vermögens einschließlich aller abgegrenzten Ertragsansprüche

2003000

  

II. Summe der Werte derivativer Produkte gemäß § 21 InvFG 1993, die nicht zur Absicherung von Kursrisiken erworben wurden, bei Veranlagungen in Anteilscheinen von Kapitalanlagefonds (§ 30 Abs 3 Z 4 lit c BMVG)

2004000

  

III. Summe der Veranlagungen in Anteilscheinen von Kapitalanlagefonds, die gemäß dem II. Abschnitt des InvFG 1993 zum Vertrieb berechtigt sind (§ 30 Abs 2 Z 5 lit a BMVG)

2005000

  

IV. Summe der Veranlagungen in sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere im Sinne von § 30 Abs 2 Z 4 BMVG in auf ausländische Währung lautenden Vermögenswerten aus A.II.4. einschließlich der hierauf entfallenden abgegrenzten Ertragsansprüche und B.II.3. einschließlich der hierauf entfallenden Erträgnisse abzüglich Verbindlichkeiten (§ 30 Abs 3 Z 6 BMVG, zweiter Halbsatz)

2006000

  

V. Nicht voll eingezahlte Aktien und Bezugsrechte auf solche aus Direktveranlagungen (§ 30 Abs 3 Z 8 lit f BMVG)

ja/nein

Veranlagung wurde in Veranlagungsbestimmungen ausdrücklich für zulässig erklärt

2007000

 

Betrag in Tsd. Euro

Summe

2007010

  

VI. Summe der Veranlagungen in Wertpapiere gemäß § 30 Abs 3 Z 3 BMVG

2008000

  

Anlage 3

 

Bankleitzahl

 

Bankleitzahl der meldepflichtigen Mitarbeitervorsorgekasse

  

Quartalsweise Angaben von Mitarbeitervorsorgekassen betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft (§ 30 Abs 3 BMVG) für das Mitarbeitervorsorgekassengeschäft - Einzelpositionen

 

Identnummer

  

Veranlagungsgemeinschaft

<..>

  
    

A. Direktveranlagungen

Betrag in Tsd. Euro

Identnummer

 

I. Summe der Veranlagungen im Sinne der § 30 Abs 2 Z 1 bis 4 BMVG auf Euro lautend

3001000

  

1. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände (§ 30 Abs 2 Z 1 BMVG)

3001010

  

a) Kassenbestände

3001020

  

b) Guthaben bei Kreditinstituten

3001030

  

Kreditinstitut

3001040

<..>

 
    

2. Darlehen und Kredite, die bei Anwendung der Bestimmung des § 27 Abs 3 Z 1 BWG einer Nullgewichtung unterliegen würden

3001050

  

Darlehens- bzw. Kreditnehmer

3001060

<..>

 
    

3. Forderungswertpapiere, für die kein Tilgungsbetrag geschuldet wird, der um mehr als 2 Vh niedriger ist, als der Ausgabekurs (§ 30 Abs 2 Z 3 BMVG)

3001070

  

a) Wertpapiere, die von einem Zone-A-Staat (§ 2 Z 18 BWG) oder die vom Bund, den Ländern oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EWR-Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden (§ 30 Abs 3 Z 8 lit b BMVG)

3001080

  

Aussteller bzw. Garant

3001090

<..>

 
    

b) Schuldverschreibungen, die von einem Kreditinstitut ausgegeben werden, das seinen Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat hat und auf Grund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegt (§ 30 Abs 3 Z 8 lit c BMVG)

3001100

  

Aussteller

3001110

<..>

 
    

c) Sonstige Forderungswertpapiere im Sinne von § 30 Abs 2 Z 3 BMVG (§ 30 Abs 3 Z 8 lit A BMVG)

3001120

  

Aussteller

3001130

<..>

 
    

4. Sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere (§ 30 Abs 2 Z 4 BMVG)

3001140

  

a) Wertpapiere, die von einem Zone-A-Staat (§ 2 Z 18 BWG) oder die vom Bund, den Ländern oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EWR-Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden (§ 30 Abs 3 Z 8 lit b BMVG)

3001150

  

Aussteller bzw. Garant

3001160

<..>

 
    

b) Schuldverschreibungen, die von einem Kreditinstitut ausgegeben werden, das seinen Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat hat und auf Grund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegt (§ 30 Abs 3 Z 8 lit c BMVG)

3001170

  

Aussteller

3001180

<..>

 
    

c) Sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere im Sinne von § 30 Abs 2 Z 4 BMVG (§ 30 Abs 3 Z 8 lit a BMVG)

3001190

  

Aussteller

3001200

<..>

 
    

5. Abgegrenzte Ertragsansprüche aus Direktveranlagungen

3001210

  
    

II. Summe der Veranlagungen im Sinne der § 30 Abs 2 Z 1 bis 4 BMVG auf ausländische Währung lautend

3002000

  

1. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände (§ 30 Abs 2 Z 1 BMVG)

3002010

  

a) Kassenbestände

3002020

  

b) Guthaben bei Kreditinstituten

3002030

  

Kreditinstitut

3002040

<..>

 
    

2. Darlehen und Kredite, die bei Anwendung der Bestimmung des § 27 Abs 3 Z 1 BWG einer Nullgewichtung unterliegen würden

3002050

  

Darlehens- bzw. Kreditnehmer

3002060

<..>

 
    

3. Forderungswertpapiere, für die kein Tilgungsbetrag geschuldet wird, der um mehr als 2 vH niedriger ist als der Ausgabekurs (§ 30 Abs 2 Z 3 BMVG)

3002070

  

a) Wertpapiere, die von einem Zone-A-Staat (§ 2 Z 18 BWG) oder die vom Bund, den Ländern oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EWR-Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden (§ 30 Abs 3 Z 8 lit b BMVG)

3002080

  

Aussteller bzw. Garant

3002090

<..>

 
    

b) Schuldverschreibungen, die von einem Kreditinstitut ausgegeben werden, das seinen Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat hat und auf Grund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegt (§ 30 Abs 3 Z 8 lit c BMVG)

3002100

  

Aussteller

3002110

<..>

 
    

c) Sonstige Forderungswertpapiere im Sinne von § 30 Abs 2 Z 3 BMVG (§ 30 Abs 3 Z 8 lit a BMVG)

3002120

  

Aussteller

3002130

<..>

 
    

4. Sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere (§ 30 Abs 2 Z 4 BMVG)

3002140

  

a) Wertpapiere, die von einem Zone-A-Staat (§ 2 Z 18 BWG) oder die vom Bund, den Ländern oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EWR-Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden (§ 30 Abs 3 Z 8 lit b BMVG)

3002150

  

Aussteller bzw. Garant

3002160

<..>

 
    

b) Schuldverschreibungen, die von einem Kreditinstitut ausgegeben werden, das seinen Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat hat und auf Grund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegt (§ 30 Abs 3 Z 8 lit c BMVG)

3002170

  

Aussteller

3002180

<..>

 
    

c) Sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere im Sinne von § 30 Abs 2 Z 4 BMVG (§ 30 Abs 3 Z 8 lit a BMVG)

3002190

  

Aussteller

3002200

<..>

 
    

5. Abgegrenzte Ertragsansprüche aus Direktveranlagungen

3002210

  
    

B. Sonstige Positionen

   

I. Anteilscheine von Kapitalanlagefonds (§ 30 Abs 2 Z 5 und Abs 3 Z 4 BMVG)

Identnummer

  

Kapitalanlagegesellschaft

<..>

  
 

Betrag in Tsd.Euro

  

II. Stammaktien aus Direktveranlagungen (§ 30 Abs 3 Z 8 lit e BMVG)

 

Grundkapital in Tsd. Euro

Identnummer

Aussteller

3004000

3004010

<..>

    

III. Aktien aus Direktveranlagungen (§ 30 Abs 3 Z 8 lit e BMVG)

   

Aussteller

3005000

3005010

<..>

    

IV. Schuldverschreibungen aus Direktveranlagungen (§ 30 Abs 3 Z 8 lit e BMVG)

 

Gesamtemis-sionsvolumen in Tsd. Euro

 

Emittent

3006000

3006010

<..>

    

  

Anlage 4

 

Bankleitzahl

 

Bankleitzahl der meldepflichtigen Mitarbeitervorsorgekasse

  

Quartalsweise Angaben von Mitarbeitervorsorgekassen betreffend Eigenmittel beim Zukunftsvorsorgegeschäft (§ 108h Abs 3 EStG, § 23 BWG, § 20 BMVG)

I. Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge - Eigenmittel (§ 20 Abs 1 BMVG)

Betrag in Tsd. Euro

1. Gesamtsumme der Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge

4000010

2. Gesamtsumme der gemäß § 23 BWG anrechenbaren Eigenmittel

4000020

  

II. Kapitalgarantie (§ 108h Abs 1 Z 3 EStG)

ja/nein

1. Absicherung der Erfüllung der Kapitalgarantie durch ein Kreditinstitut (§ 20 Abs 4 BMVG)

4000030

wenn ja

Identnummer

2. Kreditinstitut

<..>

 

Datum

3. Datum, mit welchem die Absicherung durch das Kreditinstitut abläuft

4000040

 

Betrag in Tsd. Euro

4. Gesamtsumme der Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge, auf die sich die Absicherung durch ein Kreditinstitut bezieht

4000050

 

ja/nein

5. Absicherung der Erfüllung der Kapitalgarantie durch Bildung einer Rücklage (§ 20 Abs 2 BMVG) - Gewährung der Kapitalgarantie durch die Mitarbeitervorsorgekasse (§ 108h Abs 1 Z 3 in Verbindung mit Abs 2 EStG)

4000060

wenn ja

Betrag in Tsd. Euro

6. Summe der Verwaltungskosten

4000070

7. Höhe der besonderen Rücklage für die Erfüllung der Kapitalgarantie (§ 20 Abs 2 BMVG)

4000080

  

III. Zinsgarantie (§ 24 Abs 2 BMVG)

ja/nein

1. Gewährung einer zusätzlichen Zinsgarantie

4000090

wenn ja

Prozentsatz

2. Garantiezinssatz

4000100

3. Garantiefaktor (§ 20 Abs 3 BMVG)

4000110

 

ja/nein

4. Absicherung der Erfüllung der Zinsgarantie durch ein Kreditinstitut (§ 20 Abs 4 BMVG)

4000120

wenn ja

Identnummer

5. Kreditinstitut

<..>

 

Datum

6. Datum, mit welchem die Absicherung durch das Kreditinstitut abläuft

4000130

 

Betrag in Tsd. Euro

7. Gesamtsumme der Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge, auf die sich die Absicherung durch ein Kreditinstitut bezieht

4000140

 

ja/nein

8. Absicherung der Erfüllung der Zinsgarantie durch Bildung einer zusätzlichen Rücklage (§ 20 Abs 3 BMVG)

4000150

wenn ja

Betrag in Tsd. Euro

9. Gesamtsumme der Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge, auf die sich die Absicherung durch eine zusätzliche Rücklage (§ 20 Abs 3 BMVG) bezieht

4000170

10. Höhe der Rücklage für die Erfüllung einer Zinsgarantie (§ 20 Abs 3 BMVG)

4000180

  

IV. Gesamtsumme der Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge, für die keine Zinsgarantie besteht

4000190

  

  

Anlage 5

 

Bankleitzahl

 

Bankleitzahl der meldepflichtigen Mitarbeitervorsorgekasse

  

Quartalsweise Angaben von Mitarbeitervorsorgekassen betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft (§ 30 Abs 3 BMVG) für das Zukunftsvorsorgegeschäft (§ 108h Abs 2 EStG) - Gesamtdarstellung

 

Identnummer

Veranlagungsgemeinschaft

<..>

 

Betrag in Tsd. Euro

A. Summe der Direktveranlagungen (§ 30 Abs 2 Z 1 bis 4 BMVG)

5001000

I. Summe der Veranlagungen im Sinne der § 30 Abs 2 Z 1 bis 4 BMVG auf Euro lautend

5001010

1. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände (§ 30 Abs 2 Z 1 BMVG)

5001020

2. Darlehen und Kredite, die bei Anwendung der Bestimmung des § 27 Abs 3 Z 1 BWG einer Nullgewichtung unterliegen würden (§ 30 Abs 2 Z 2 BMVG)

5001030

3. Forderungswertpapiere, für die kein Tilgungsbetrag geschuldet wird, der um mehr als 2 vH niedriger ist als der Ausgabekurs (§ 30 Abs 2 Z 3 BMVG)

5001040

4. sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere (§ 30 Abs 2 Z 4 BMVG)

5001050

  

II. Summe der Veranlagungen im Sinne der § 30 Abs 2 Z 1 bis 4 BMVG auf ausländische Währung lautend

5001060

1. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände (§ 30 Abs 2 Z 1 BMVG)

5001070

2. Darlehen und Kredite, die bei Anwendung der Bestimmung des § 27 Abs 3 Z 1 BWG einer Nullgewichtung unterliegen würden (§ 30 Abs 2 Z 2 BMVG)

5001080

3. Forderungswertpapiere, für die kein Tilgungsbetrag geschuldet wird, der um mehr als 2 vH niedriger ist als der Ausgabekurs (§ 30 Abs 2 Z 3 BMVG)

5001090

4. sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere (§ 30 Abs 2 Z 4 BMVG)

5001100

  

III. Abgegrenzte Ertragsansprüche aus Direktveranlagungen

5001110

  
 

Betrag in Tsd. Euro

B. Summe der indirekten Veranlagungen (§ 30 Abs 2 Z 5 BMVG)

5002000

I. Summe der Veranlagungen in Anteilscheinen von Kapitalanlagefonds auf Euro lautend

5002010

1. Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände (§ 30 Abs 2 Z 1 BMVG)

5002020

2. Forderungswertpapiere, für die kein Tilgungsbetrag geschuldet wird, der um mehr als 2 vH niedriger ist als der Ausgabekurs (§ 30 Abs 2 Z 3 BMVG)

5002030

3. sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere (§ 30 Abs 2 Z 4 BMVG)

5002040

4. Erträgnisse (im Sinne von § 7 InvFG 1993)

5002050

5. Verbindlichkeiten (im Sinne von § 7 InvFG 1993)

5002060

  

II. Summe der Veranlagungen in Anteilscheinen von Kapitalanlagefonds auf ausländische Währung lautend

 

1. Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände (§ 30 Abs 2 Z 1 BMVG)

5002070

2. Forderungswertpapiere, für die kein Tilgungsbetrag geschuldet wird, der um mehr als 2 vH niedriger ist als der Ausgabekurs (§ 30 Abs 2 Z 3 BMVG)

5002080

3. sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere (§ 30 Abs 2 Z 4 BMVG)

5002090

4. Erträgnisse (im Sinne von § 7 Abs 1 InvFG 1993)

5002100

5. Verbindlichkeiten (im Sinne von § 7 Abs 1 InvFG 1993)

5002110

  

C. Sonstige Positionen

 

I. Summe des der Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Vermögens einschließlich aller abgegrenzten Ertragsansprüche

5003000

  

II. Summe der Werte derivativer Produkte gemäß § 21 InvFG 1993, die nicht zur Absicherung von Kursrisiken erworben wurden, bei Veranlagungen in Anteilscheinen von Kapitalanlagefonds (§ 30 Abs 3 Z 4 lit c BMVG)

5004000

  

III. Summe der Veranlagungen in Anteilscheinen von Kapitalanlagefonds, die gemäß dem II. Abschnitt des InvFG 1993 zum Vertrieb berechtigt sind (§ 30 Abs 2 Z 5 lit a BMVG)

5005000

  

IV. Summe der Veranlagungen in sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere im Sinne von § 30 Abs 2 Z 4 BMVG in auf ausländische Währung lautenden Vermögenswerten aus A.II.4. einschließlich der hierauf entfallenden abgegrenzten Ertragsansprüche und B.II.3. einschließlich der hierauf entfallenden Erträgnisse abzüglich Verbindlichkeiten (§ 30 Abs 3 Z 6 BMVG, zweiter Halbsatz)

5006000

  

V. Nicht voll eingezahlte Aktien und Bezugsrechte auf solche aus Direktveranlagungen (§ 30 Abs 3 Z 8 lit f BMVG)

ja/nein

Veranlagung wurde in Veranlagungsbestimmungen ausdrücklich für zulässig erklärt

5007000

 

Betrag in Tsd. Euro

Summe

5007010

  

VI. Summe der Veranlagungen in Wertpapiere gemäß § 30 Abs 3 Z 3 BMVG

5008000

  

Anlage 6

 

Bankleitzahl

 

Bankleitzahl der meldepflichtigen Mitarbeitervorsorgekasse

  

Quartalsweise Angaben von Mitarbeitervorsorgekassen betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft (§ 30 Abs 3 BMVG) für das Zukunftsvorsorgekassengeschäft (§ 108h Abs 2 EStG) - Einzelpositionen

 

Identnummer

  

Veranlagungsgemeinschaft

<..>

  
    

A. Direktveranlagungen

Betrag in Tsd. Euro

Identnummer

 

I. Summe der Veranlagungen im Sinne der § 30 Abs 2 Z 1 bis 4 BMVG auf Euro lautend

6001000

  

1. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände (§ 30 Abs 2 Z 1 BMVG)

6001010

  

a) Kassenbestände

6001020

  

b) Guthaben bei Kreditinstituten

6001030

  

Kreditinstitut

6001040

<..>

 
    

2. Darlehen und Kredite, die bei Anwendung der Bestimmung des § 27 Abs 3 Z 1 BWG einer Nullgewichtung unterliegen würden

6001050

  

Darlehens- bzw. Kreditnehmer

6001060

<..>

 
    

3. Forderungswertpapiere, für die kein Tilgungsbetrag geschuldet wird, der um mehr als 2 vH niedriger ist als der Ausgabekurs (§ 30 Abs 2 Z 3 BMVG)

6001070

  

a) Wertpapiere, die von einem Zone-A-Staat (§ 2 Z 18 BWG) oder die vom Bund, den Ländern oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EWR-Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden (§ 30 Abs 3 Z 8 lit b BMVG)

6001080

  

Aussteller bzw. Garant

6001090

<..>

 
    

b) Schuldverschreibungen, die von einem Kreditinstitut ausgegeben werden, das seinen Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat hat und auf Grund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegt (§ 30 Abs 3 Z 8 lit c BMVG)

6001100

  

Aussteller

6001110

<..>

 
    

c) Sonstige Forderungswertpapiere im Sinne von § 30 Abs 2 Z 3 BMVG (§ 30 Abs 3 Z 8 lit a BMVG)

6001120

  

Aussteller

6001130

<..>

 
    

4. Sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere (§ 30 Abs 2 Z 4 BMVG)

6001140

  

a) Wertpapiere, die von einem Zone-A-Staat (§ 2 Z 18 BWG) oder die vom Bund, den Ländern oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EWR-Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden (§ 30 Abs 3 Z 8 lit b BMVG)

6001150

  

Aussteller bzw. Garant

6001160

<..>

 
    

b) Schuldverschreibungen, die von einem Kreditinstitut ausgegeben werden, das seinen Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat hat und auf Grund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegt (§ 30 Abs 3 Z 8 lit c BMVG)

6001170

  

Aussteller

6001180

<..>

 
    

c) Sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere im Sinne von § 30 Abs 2 Z 4 BMVG (§ 30 Abs 3 Z 8 lit a BMVG)

6001190

  

Aussteller

6001200

<..>

 
    

5. Abgegrenzte Ertragsansprüche aus Direktveranlagungen

6001210

  
    

II. Summe der Veranlagungen im Sinne der § 30 Abs 2 Z 1 bis 4 BMVG auf ausländische Währung lautend

6002000

  

1. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände (§ 30 Abs 2 Z 1 BMVG)

6002010

  

a) Kassenbestände

6002020

  

b) Guthaben bei Kreditinstituten

6002030

  

Kreditinstitut

6002040

<..>

 
    

2. Darlehen und Kredite, die bei Anwendung der Bestimmung des § 27 Abs 3 Z 1 BWG einer Nullgewichtung unterliegen würden

6002050

  

Darlehens- bzw. Kreditnehmer

6002060

<..>

 
    

3. Forderungswertpapiere, für die kein Tilgungsbetrag geschuldet wird, der um mehr als 2 vH niedriger ist als der Ausgabekurs (§ 30 Abs 2 Z 3 BMVG)

6002070

  

a) Wertpapiere, die von einem Zone-A-Staat (§ 2 Z 18 BWG) oder die vom Bund, den Ländern oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EWR-Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden (§ 30 Abs 3 Z 8 lit b BMVG)

6002080

  

Aussteller bzw. Garant

6002090

<..>

 
    

b) Schuldverschreibungen, die von einem Kreditinstitut ausgegeben werden, das seinen Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat hat und auf Grund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegt (§ 30 Abs 3 Z 8 lit c BMVG)

6002100

  

Aussteller

6002110

<..>

 
    

c) Sonstige Forderungswertpapiere im Sinne von § 30 Abs 2 Z 3 BMVG (§ 30 Abs 3 Z 8 lit a BMVG)

6002120

  

Aussteller

6002130

<..>

 
    

4. Sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere (§ 30 Abs 2 Z 4 BMVG)

6002140

  

a) Wertpapiere, die von einem Zone-A-Staat (§ 2 Z 18 BWG) oder die vom Bund, den Ländern oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EWR-Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden (§ 30 Abs 3 Z 8 lit b BMVG)

6002150

  

Aussteller bzw. Garant

6002160

<..>

 
    

b) Schuldverschreibungen, die von einem Kreditinstitut ausgegeben werden, das seinen Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat hat und auf Grund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegt (§ 30 Abs 3 Z 8 lit c BMVG)

6002170

  

Aussteller

6002180

<..>

 
    

c) Sonstige Forderungswertpapiere sowie Beteiligungswertpapiere im Sinne von § 30 Abs 2 Z 4 BMVG (§ 30 Abs 3 Z 8 lit a BMVG)

6002190

  

Aussteller

6002200

<..>

 
    

5. Abgegrenzte Ertragsansprüche aus Direktveranlagungen

6002210

  
    

B. Sonstige Positionen

   

I. Anteilscheine von Kapitalanlagefonds (§ 30 Abs 2 Z 5 und Abs 3 Z 4 BMVG)

Identnummer

  

Kapitalanlagegesellschaft

<..>

  
 

Betrag in Tsd. Euro

  

II. Stammaktien aus Direktveranlagungen (§ 30 Abs 3 Z 8 lit e BMVG)

 

Grundkapital in Tsd. Euro

Identnummer

Aussteller

6004000

6004010

<..>

    

III. Aktien aus Direktveranlagungen (§ 30 Abs 3 Z 8 lit e BMVG)

   

Aussteller

6005000

6005010

<..>

    

IV. Schuldverschreibungen aus Direktveranlagungen (§ 30 Abs 3 Z 8 lit e BMVG)

 

Gesamtemis-sionsvolumen in Tsd. Euro

 

Emittent

6006000

6006010

<..>

    

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)