vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 515/1999

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Bausparen gemäß § 108 EStG 1988

Auf Grund des § 108 EStG 1988, BGBl Nr 400, in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2000, BGBl I Nr 106/1999, wird verordnet:

§ 1

§ 1.

Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie gemäß § 108 EStG nach dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) zu beantragen.

§ 2

§ 2.

Als amtlicher Vordruck (Lg.-Nr 108) gilt die im Anhang zu dieser Verordnung kundgemachte Abgabenerklärung.

§ 3

§ 3.

Die Bausparkasse hat einmal jährlich auf Grund der vorgelegten Abgabenerklärungen (§ 2) bis zum 15. Jänner des Folgejahres den Antrag auf Prämienerstattung an die jeweilige Finanzlandesdirektion zu stellen. Eine einmalige Korrekturmeldung hat bis zum 30. Juni des Folgejahres zu erfolgen.

§ 4

§ 4.

Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig.

§ 5

§ 5.

Die Bausparkasse hat im Zuge der Antragstellung auf Prämienerstattung im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung der Finanzlandesdirektion zu übermitteln:

  1. - Bezeichnung der Bausparkasse
  1. - Nummer des Bausparvertrages
  1. - Name des Abgabepflichtigen
  1. - Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)
  1. - Adresse des Abgabepflichtigen
  1. - Name des (Ehe-)Partners, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde
  1. - Sozialversicherungsnummer des (Ehe-)Partners, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde (wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)
  1. - Name des Kindes, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde
  1. - Sozialversicherungsnummer des Kindes, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde (wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)
  1. - Beginn der Prämienbegünstigung für mitberücksichtigte Personen
  1. - Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung (eingezahlte prämienwirksame Beiträge)
  1. - Vertragsbeginn des Bausparvertrages
  1. - Ende der Prämienbegünstigung

§ 6

§ 6.

(1) Bemessungsgrundlage für die Prämienerstattung ist der eingezahlte Beitrag, höchstens der gemäß 108 EStG prämienwirksame Betrag. Werden mehrere Abgabenerklärungen mit gleichzeitiger Prämienwirksamkeit zu Gunsten des Antragstellers oder einer mitberücksichtigten Person festgestellt, erfolgt die Prämienerstattung für den Bausparvertrag mit dem früheren Vertragsbeginn. Wird zu Gunsten eines Antragstellers mehr als eine Abgabenerklärung mit nicht gleichzeitiger Prämienwirksamkeit festgestellt, erfolgt die Prämienerstattung insgesamt bis zum gesetzlichen Höchstbetrag.

(2) Bei mehreren Abgabenerklärungen mit demselben Vertragsbeginn erfolgt zunächst keine Prämienerstattung. Die Prämienerstattung erfolgt erst, wenn sie im Rahmen der Korrekturmeldung für den Abgabepflichtigen nur einmal geltend gemacht wird.

§ 7

§ 7.

Werden beantragte Prämienerstattungen durch die jeweilige Finanzlandesdirektion gekürzt, hat eine Rückmeldung der Finanzlandesdirektion an die Bausparkasse zu erfolgen.

§ 8

§ 8.

Diese Verordnung ist erstmals für Abgabenerklärungen, die ab dem 1. Jänner 2000 unterschrieben werden, anzuwenden. Bei den Prämienanforderungen betreffend das Kalenderjahr 2000 und die Folgejahre ist für Abgabenerklärungen, die vor dem 1. Jänner 2000 unterschrieben wurden, das Geburtsdatum des Bausparers und der mitberücksichtigten Personen an Stelle der Sozialversicherungsnummer ausreichend.

Anhang

Bezeichnung der Bausparkasse

Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages

Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer)gemäß § 108 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988, im Wege der Bausparkasse

Angaben zur antragstellenden Person:

Familien- und Vorname (in Blockschrift)

Versicherungs-nummer

(Geburtsdatum)

Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr, Tür-Nr)

Postleitzahl

Wohnort

Angaben zur/zum Ehepartner/in bzw. Partner/in bei Partnerschaften mit Kind (nur bei Erhöhungsbetrag):

Familien- und Vorname (in Blockschrift)

Versicherungs-nummer

(Geburtsdatum)

Angaben zum Kind bzw. zu den Kindern (nur bei Erhöhungsbetrag):

Familien- und Vorname (in Blockschrift)

Versicherungsnummer

(Geburtsdatum)

 

Versicherungsnummer

(Geburtsdatum)

Erklärung:

Ich habe meinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt gemäß § 26 Bundesabgabenordnung im Inland und bin daher unbeschränkt steuerpflichtig.

Weder ich noch eine mitberücksichtigte Person scheinen in einer anderen Abgabenerklärung zu einem Bausparvertrag als Antragstellerin/Antragsteller oder mitberücksichtigte Person auf.

Heuer wurden bereits prämienbegünstigte Beiträge geleistet in Höhe von....................Betrag

Die Abgabenerklärung hiezu hat ihre Wirksamkeit durch Kündigung, Sicherstellung, Widerruf, Rückzahlung verloren. Den Wegfall der für die beantragte Steuererstattung maßgeblichen Verhältnisse werde ich der Abgabenbehörde binnen eines Monats im Wege der Bausparkasse mitteilen.

Meine Angaben sind richtig und vollständig.

Die unberechtigte Inanspruchnahme der Steuererstattung ist strafbar.

Datum, Unterschrift(en) zum Bausparantrag und zum Antrag auf Erstattung

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)