§ 6
Bestellung der Mitglieder, Wahlzeugen, Geschäftsführung
Die Bestimmungen der §§ 2 bis 4 sind sinngemäß anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 6
Bestellung der Mitglieder, Wahlzeugen, Geschäftsführung
Die Bestimmungen der §§ 2 bis 4 sind sinngemäß anzuwenden.
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