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§ 6 L-DHG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2026

§ 6*)
Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 22/2026

(1) Das Gesetz über eine Änderung des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, LGBl.Nr. 22/2026, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über eine Änderung des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, LGBl.Nr. 22/2026, ist die Disziplinarkommission aufgelöst und sind die Funktionen als Disziplinaranwalt und Untersuchungsführer beendet. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der bei der Disziplinarkommission in diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren geht auf die Bildungsdirektion über.

*) Fassung LGBl.Nr. 22/2026

20.04.2026

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