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§ 5 S. KBBVO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2019

Sprachförderung

§ 5

Übersteigt der Anteil von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf oder mit nicht deutscher Erstsprache in einem Kindergarten 50 %, sollen zusätzlich zu allfälligen geförderten Sprachförderprojekten gemäß § 15 Abs 4 S. KBBG weitere Fördermaßnahmen vorgesehen werden, die von der Salzburger Landesregierung gefördert werden können.

16.09.2019

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