Qualitätssicherung
§ 4
Die Qualitätssicherung in institutionellen Einrichtungen beinhaltet insbesondere:
- 1. die schriftliche Dokumentation und Reflexion der Entwicklungs- und Bildungsprozesse jedes einzelnen Kindes sowie Entwicklungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten,
- 2. die schriftliche Bildungsdokumentation in Bezug auf die Gruppe (§ 13 Abs 4 S. KBBG);
- 3. das Einverständnis der erziehungsberechtigten Person(en) vorausgesetzt, den Austausch mit Bildungspartnern;
- 4. regelmäßige Teambesprechungen; sowie
- 5. Fort – und Weiterbildungen einschließlich Team- Schulungen und/oder Team-Klausuren zur Reflexion und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit.
16.09.2019
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