Förderung der Väterkarenz
§ 10.
Die Personalabteilung informiert jeden Vater spätestens nach Meldung der Geburt eines Kindes über die Möglichkeit eines Frühkarenzurlaubs, einer Karenz gemäß Väter-Karenzgesetz und Elternteilzeit sowie die neuen zeitlichen Erfordernisse und/oder neuen Rahmenbedingungen des Mitarbeiters.
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2026
Gesetzesnummer
20013277
Dokumentnummer
NOR40280494
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