vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 13 Übereinkommen über militärische Zusammenarbeit (Serbien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.5.2023

Artikel 13

Änderungen

Die Parteien können an diesem Übereinkommen jederzeit und mit gegenseitiger schriftlicher Zustimmung Änderungen vornehmen. Solche Änderungen treten in Übereinstimmung mit Artikel 15 dieses Übereinkommens in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2023

Gesetzesnummer

20012301

Dokumentnummer

NOR40253746

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)