Maßnahmenkatalog für kontaminierte Waren und für radioaktive Altlasten
§ 15.
Der Maßnahmenkatalog gemäß § 106 Abs. 1 StrSchG 2020 hat die in Anlage 7 angeführten Schutz- und Sanierungsmaßnahmen zu enthalten.
Schlagworte
Schutzmaßnahme
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2020
Gesetzesnummer
20011252
Dokumentnummer
NOR40225669
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