§ 9.
Ist vom Nederlandse Beheersinstituut nur noch ein Liquidationserlös ausgewiesen worden, so sind die seit Beginn der Verwaltung angelasteten Verwaltungskosten als Verlust zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2018
Gesetzesnummer
20010366
Dokumentnummer
NOR40208771
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