Meldung an die ESMA
§ 11.
Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 4 bis 6 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen, mit Ausnahme von Maßnahmen mit Ermittlungscharakter, zu übermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2017
Gesetzesnummer
20009927
Dokumentnummer
NOR40194866
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