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ARTIKEL 417 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 417

Schrittweise Annäherung

Georgien nimmt auf der Grundlage der Zusagen in diesem Abkommen die in den Anhängen vorgesehene schrittweise Annäherung seiner Rechtsvorschriften an das EU-Recht gemäß den Bestimmungen dieser Anhänge vor. Diese Bestimmung lässt die besonderen Grundsätze und Verpflichtungen unberührt, die nach Titel V (Handel und Handelsfragen) für die Annäherung gelten.

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