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ARTIKEL 418 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 418

Dynamische Annäherung

Im Einklang mit dem Ziel der schrittweisen Annäherung der Rechtsvorschriften Georgiens an das EU-Recht werden die Anhänge vom Assoziationsrat regelmäßig überprüft und aktualisiert, um – gegebenenfalls nach Abschluss der jeweiligen internen Verfahren der Vertragsparteien – unter anderem die Entwicklung des EU-Rechts und die in internationalen Übereinkommen festgelegten Standards, die die Vertragsparteien für relevant erachten, zu berücksichtigen. Diese Bestimmung lässt die besonderen Bestimmungen nach Titel IV (Handel und Handelsfragen) unberührt.

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