Strafbestimmungen
§ 13
Eine Verwaltungsübertretung im Sinne des § 21 Abs. 2 VNG begeht, wer
- 1. entgegen § 3 Kartoffeln, die nicht den Mindesteigenschaften entsprechen, in Verkehr bringt,
- 2. entgegen § 4 Abs. 2 Kartoffeln unter der Angabe „Klasse I“ in Verkehr bringt, obwohl diese nicht den für diese Klasse festgelegten Eigenschaften genügen oder nicht sortentypisch sind,
- 3. entgegen § 4 Abs. 3 Kartoffeln unter der Angabe „Klasse II“ in Verkehr bringt, obwohl diese nicht den für diese Klasse festgelegten Eigenschaften genügen oder nicht ein dem Anbaugebiet und Erntejahr entsprechendes sortentypisches Aussehen aufweisen,
- 4. entgegen § 5 in Rechnungen, Lieferscheinen oder sonstigen Transportbegleitpapieren nicht die jeweilige Klasse oder den Ursprung angibt,
- 5. entgegen § 6 Kartoffeln ohne Angabe der Klasse bewirbt,
- 6. entgegen § 7 Abs. 1 Kartoffeln, die nicht den vorgegebenen Mindestgrößen entsprechen, in Verkehr bringt,
- 7. entgegen § 7 Abs. 3 Kartoffeln, die die vorgeschriebene Mindestgröße gemäß § 7 Abs. 1 unterschreiten, ohne entsprechenden Hinweis in Verkehr bringt,
- 8. entgegen § 9 Abs. 1 Packstücke mit Kartoffeln unterschiedlichen Ursprungs, unterschiedlicher Sorte oder Qualität in Verkehr bringt, sofern dies nicht nach § 9 Abs. 3 zulässig ist,
- 9. entgegen § 9 Abs. 3 Packstücke bis einschließlich 5 kg mit Mischungen von Kartoffeln zweier unterschiedlicher Sorten in Verkehr bringt, die nicht deutlich unterscheidbar sind,
- 10. entgegen § 9 Abs. 4 kein neuwertiges oder unsauberes Verpackungsmaterial verwendet,
- 11. entgegen § 9 Abs. 5 Packstücke, die fremde Bestandteile enthalten, in Verkehr bringt,
- 12. entgegen § 10 Abs. 1 Packstücke mit nicht deutlich les- und sichtbaren oder verwischbaren Angaben in Verkehr bringt,
- 13. entgegen § 10 Abs. 1 Packstücke ohne Angaben oder mit unvollständigen oder unwahren Angaben in Verkehr bringt,
- 14. im Falle loser Darbietung im Einzelhandel gemäß § 10 Abs. 2 keine, unvollständige oder unwahre Angaben macht.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)