Prüfungsgebühr für Wäger
§ 11
Für die Prüfung eines Wägers durch die Eichbehörde (§ 62a Abs. 5 MEG) ist eine Gebühr gemäß Tarif G zu entrichten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Prüfungsgebühr für Wäger
§ 11
Für die Prüfung eines Wägers durch die Eichbehörde (§ 62a Abs. 5 MEG) ist eine Gebühr gemäß Tarif G zu entrichten.
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